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Nach der Festnahme des 31-Jährigen hatte es geheißen, dass das Opfer und der mutmaßliche Täter zuvor öfter miteinander Konflikte gehabt hätten. Aufgrund seines psychischen Zustandes wurde der Mann vorübergehend in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gebracht. Allerdings war er laut Staatsanwaltschaft bei der Tat zurechnungsfähig. Wegen einer Persönlichkeitsstörung soll neben der Mordanklage zusätzlich ein Unterbringungsantrag eingebracht werden, erklärte Jenewein.
Der 36-Jährige war von seinen Eltern leblos aufgefunden worden, die in der Wohnung Nachschau gehalten hatten. Er war durch eine "massive Gewalteinwirkung mit einem scharfkantigen Gegenstand gegen den Halsbereich" getötet worden, hieß es nach der Obduktion. Über die Tatwaffe machte der Gerichtssprecher keine Angaben. Die Exekutive war dem Polen aufgrund von Zeugenhinweisen und Befragungen und darauffolgenden Personenüberprüfungen auf die Spur gekommen. Drei Tage, nachdem die Leiche entdeckt worden war, wurde der 31-Jährige festgenommen.
Der Mordprozess dürfte Montagabend bereits mit einem Urteil zu Ende gehen. Neben den Sachverständigengutachten wurde von der Staatsanwaltschaft eine Zeugin geladen. Dem Angeklagten droht bis zu lebenslanger Haft.