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Thomas Schmid erhielt Kronzeugenstatus

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Schmid ist Kronzeuge
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dem Ex-Vorstand der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, den Kronzeugenstatus im sogenannten Casag-Verfahren zuerkannt. Ein entsprechender Vorhabensbericht sei durch Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium genehmigt worden, teilte die WKStA am Donnerstag mit. Schmid muss weiter zur Aufklärung beitragen und eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten.

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Erfüllt Schmid diese Verpflichtungen, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt und er muss nicht auf der Anklagebank Platz nehmen. Schmid war auch Generalsekretär im Finanzministerium und hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dabei wurden prominente ÖVP-Vertreter - darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz - in mehreren Causen schwer belastet.

Im sogenannten Casag-Verfahren sind jene Ermittlungsstränge zusammengefasst, die sich aus dem Ibiza-Video ergeben haben. Darunter sind etwa die Ermittlungen um diverse Postenbesetzungen bei den Casinos Austria (Casag) und der ÖBAG sowie die Inseratenaffäre bzw. das sogenannte "Beinschab-Tool". Dabei sollen durch mit Steuergeld aus ÖVP-geführten Ministerien Umfragen bezahlt worden und in Medien platziert worden sein, von denen Kurz und die ÖVP profitiert haben sollen.

Voraussetzung für die Zuerkennung des Kronzeugenstatus in einem Verfahren ist, dass ein potenzieller Kronzeuge freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantritt und ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt. Außerdem muss er "neue Tatsachen oder Beweismittel offenbaren, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung von Straftaten über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern". Diese Voraussetzungen wurden von Anwälten diverser Beschuldigter zuletzt bezweifelt. Ein unmittelbares Rechtsmittel gegen die Verleihung des Status gibt es aber nicht.

Auch die ÖVP zeigte sich in einer der APA übermittelten Stellungnahme überrascht: Viele Rechtsexperten würden die Meinung vertreten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus nicht vorliegen. "Es scheint, als würde mit dieser Entscheidung rechtliches Neuland betreten werden. Nachdem die bisherigen Aussagen von Thomas Schmid im Zusammenhang mit der Intention, den Kronzeugenstatus zu erhalten, zu sehen sind, wird die Frage der Glaubwürdigkeit letztendlich von Gerichten zu beantworten sein."

Auf die Verleihung des Kronzeugenstatus musste Schmid fast zwei Jahre lange warten. Den entsprechenden Antrag stellte er bereits im Dezember 2022. Sein Anwalt Roland Kier zeigte sich in einer Aussendung zufrieden: "Der Rechtsstaat meint es also ernst mit der Korruptionsbekämpfung. Auch Regierungskriminalität wird in Österreich effektiv verfolgt und die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden gewürdigt." Die Genehmigung des Kronzeugenstatus sieht er daher auch als "Bewährung des Rechtsstaats".

Neben Schmid hat auch bereits die Meinungsforscherin Sabine Beinschab diesen Status erhalten. Anklagen in den Hauptpunkten des Verfahrenskomplexes liegen aber noch keine vor. In einem Nebenstrang wurde allerdings Kurz auch aufgrund von Schmids Aussagen wegen falscher Beweissaussage in erster Instanz verurteilt - seine Berufung ist derzeit noch anhängig. Außerdem wurden einige Verfahrensstränge eingestellt.

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