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Spanische Justiz verweigert Puigdemont die Amnestie

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Richter: Keine Amnestie für Puigdemont für Unterschlagung
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Spaniens Höchstgericht hat dem früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont trotz eines neuen Gesetzes eine Amnestie verweigert. Der Richter des Obersten Gerichtshofs erließen am Montag eine Verfügung, in der die Amnestie auf den Straftatbestand der Unterschlagung von Geldern in dem Fall gegen Puigdemont für nicht anwendbar erklärt wurde. Der Haftbefehl gegen den Katalanen sei daher weiterhin in Kraft. Puigdemont verglich die Richter mit der Mafia.

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Das Amnestiegesetz war ein Zugeständnis des sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez an die Unabhängigkeitsbefürworter, die mit zwei Parteien im Parlament in Madrid vertreten sind. Sánchez war nach der Wahl im vergangenen Jahr auf ihre Unterstützung angewiesen, um erneut eine Regierungsmehrheit gegen Mitte-Rechts zustande zu bringen. Die Amnestiepläne lösten monatelange Proteste der konservativen Opposition aus.

Die Amnestie sollte katalanischen Aktivisten zugute kommen, die nach dem gescheiterten Abspaltungsversuch der reichen Region im Nordosten Spaniens im Jahr 2017 von der spanischen Justiz verfolgt wurden. Unter ihnen ist auch Puigdemont selbst, der nach Jahren im belgischen Exil nach Spanien zurückkehren will.

Über die Anwendung der Amnestie müssen nun jedoch in jedem Einzelfall die zuständigen Richter entscheiden. Die Richter haben hierfür zwei Monate Zeit, während derer sie sich zudem an das spanische Verfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden können. Zahlreiche Richter lehnen die Amnestieregelung ab.

Für die linke Regierung von Ministerpräsident Sánchez sei die Entscheidung ein schwerer Rückschlag, schrieb die Zeitung "El País" am Montag. Sollte es bei den laufenden Verhandlungen über eine Regierung für Katalonien bis zum 26. August keinen Erfolg geben, müsste es eine weitere Neuwahl geben. Zunächst war unklar, wie es weitergehen könnte. Die Entscheidungen der Richter können noch angefochten werden.

Die Richter führten aus, eine "persönliche Bereicherung" liege schon dann vor, wenn ein Politiker für die Verfolgung illegaler Ziele nicht sein eigenes Geld, sondern öffentliche Mittel einsetze. Denn damit schone er seinen eigenen Geldbeutel. Die Regierung hingegen wollte nur Fälle ausschließen, in denen öffentliche Gelder in die Taschen von Politikern wandern. Die Richter aber sahen das anders und warfen der Regierung vor, das Amnestiegesetz sei einfach zu hastig formuliert und verabschiedet worden. Nur die Richterin Ana Ferrer widersprach ihren fünf männlichen Kollegen und betonte, die "einzig vernünftige" Auslegung des Gesetzes führe zur Amnestierung.

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