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Der Grund: Bei Benko, der sich hierzulande weiter auf freiem Fuß befindet, handelt es sich bekanntermaßen um einen österreichischen Staatsbürger. Die Entscheidung war bereits rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab einen Rechtsmittelverzicht ab. Der Beschluss war genau so erwartet worden, es handelte sich lediglich um eine formale Sache. Schließlich besteht eine im Verfassungsrang stehende Bestimmung, dass österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wegen mutmaßlicher Delikte, wegen derer gegen sie auch im Inland ermittelt werden kann, nicht ausgeliefert werden dürfen. Benko war zuvor im Rahmen des "Übergabeverfahrens" zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Auch hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Konsequenzen hierzulande aufgrund der neuen Vorwürfe gab es am Dienstag Neues: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck habe mittlerweile einen Akt angelegt, diesen aber inzwischen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgetreten, wie Sprecher Hansjörg Mayr gegenüber der APA erklärte. Die Ermittler in Wien müssten prüfen, ob weitere Ermittlungsschritte notwendig seien - ergänzend zu jenen, die bei der Behörde ohnehin bereits gegen Benko laufen.
Die Staatsanwaltschaft Trient verdächtigt Benko, "Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung" zu sein, die mit dem Ziel gegründet wurde, Konzessionen und Genehmigungen zu erlangen, um daraus ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen, geht aus den Ermittlungsakten hervor. Der ehemalige Unternehmer und Investor habe an der Spitze der kriminellen Vereinigung mithilfe des Bozner Steuerberaters Heinz Peter Hager und eines Unternehmers aus der Stadt Rovereto gehandelt, hieß es seitens der italienischen Justizbehörden. Hager ist auch Vorstandschef der nach Benkos Tochter benannten Laura Privatstiftung. Die Ermittlungen laufen gegen insgesamt 77 Personen.