Bei vielen Spenglern herrscht weiter großer Ärger, weil sie ins Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) einbezogen worden sind. So entstehen ihnen kurzfristig, noch heuer, Zusatzkosten in Millionenhöhe. Auch wenn diese durch Nachverhandlungen zwischen Wirtschaftskammer und Baugewerkschaft abgeschwächt wurden, wird der Rechtsweg beschritten und ein Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, so die Ankündigung der IG Spengler gegenüber der APA.
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