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Neu ist, dass Moskau die Aggression eines nicht nuklearen Staates, der aber von Atommächten unterstützt wird, als deren gemeinsamen Angriff auf Russland wertet. Dies richtet sich dagegen, dass die Ukraine von den Atommächten USA, Großbritannien und Frankreich militärisch unterstützt wird.
Putin hat in den zweieinhalb Jahren Krieg mehrmals Drohungen zum Einsatz von Atomwaffen ausgestoßen. Auch die seit Monaten angekündigte Verschärfung der Atomdoktrin lässt sich als Drohgebärde verstehen. Die Veröffentlichung folgt auch kurz auf die von Medien berichtete Entscheidung der USA, der Ukraine den Einsatz weittragender Waffen gegen russisches Gebiet zu erlauben.
Russland droht mit nuklearer Vergeltung nicht nur für den Fall eines Atomangriffs. Eingeschlossen ist auch ein konventioneller Angriff auf Russland oder den Verbündeten Belarus, wenn er "eine kritische Bedrohung für deren Souveränität und/oder deren territoriale Unversehrtheit darstellt". Die Erwähnung von Belarus ist ebenfalls neu gegenüber der Fassung von 2020.
Die atomare Abschreckung gilt demnach auch für den Fall, dass sich potenziell feindliche Militärbündnisse bilden, erweitern oder mit ihrer Infrastruktur an Russland heranrücken. Dies richtet sich gegen das Bestreben der Ukraine, in die NATO aufgenommen zu werden. Als möglichen Auslöser eines Atomschlags würde Russland auch Versuche werten, ihm den Zugang zu bestimmten Teilen seines Staatsgebietes zu verwehren. Dies könnte die Ostsee-Exklave Kaliningrad betreffen, aber auch die 2014 annektierte ukrainische Halbinsel Krim.