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Mensdorff-Pouilly in Berufung freigesprochen

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Eurofighter beschäftigen noch immer die Gerichte
©APA/APA/THEMENBILD/ERWIN SCHERIAU
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Die Verurteilung gegen den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly wegen Geldwäsche im Eurofighter-Komplex ist aufgehoben worden. Das Oberlandesgericht Wien kippte den Schuldspruch des Wiener Landesgerichts aus dem Jahr 2022 und sprach den Angeklagten frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Mensdorff-Pouilly war zu sechs Monaten bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt worden. Außerdem sollte er 50.000 Euro zahlen, die er für die Geldflüsse bekommen haben soll. Die Anklage hatte Mensdorff-Pouilly vorgeworfen, das Vermögen eines früheren Bereichsleiters des Eurofighter-Herstellers EADS verschoben zu haben. Der größte Teil davon sollte demnach als "eine schwarze Kasse zur Verfolgung von außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS-D stehenden Zwecken" dotiert worden sein.

Während sich der Richter in erster Instanz im Wesentlichen den Vorwürfen der Ankläger anschloss, sah das Oberlandesgericht die Angelegenheit anders.

Nach der für die vorgeworfene Tatzeit maßgeblichen Rechtslage wäre das Delikt der Geldwäscherei erfüllt, wenn die verborgenen Vermögensbestandteile (das "gewaschene Geld") aus einer strafbaren Handlung "herrühren". Um im strafrechtlichen Sinn "Geld zu waschen" sei somit eine "Vortat" erforderlich, aus der dieses "gewaschene" Geld stammt, heißt es in einer Aussendung des Gerichts vom Mittwoch.

Im konkreten Fall habe sich jedoch aus den Feststellungen des Erstgerichts nicht ergeben, dass dem "Vortäter" aus der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung (Untreue zum Nachteil des Unternehmens) Geld zugeflossen sei. Vielmehr habe der Vorwurf gegen den "Vortäter" darin bestanden, dass er auf Grund von Scheinverträgen Gelder des Unternehmens, für das er tätig war, an Dritte habe überweisen lassen.

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