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Am Obersten Gerichtshof (OGH) ging es laut Bericht um jenen Mann, der den Gruß als Erster in die Kamera gezeigt hatte. Die Wiener Linien haben den Mann als Reaktion auf das auf Facebook gestellte Video entlassen - und zwar zurecht, wie nach den ersten beiden Instanzen nunmehr auch der OGH bestätigt habe. Dem Mann sei nämlich laut den gerichtlichen Feststellungen bewusst gewesen, dass es sich um das im Symbole-Gesetz verbotene Handzeichen der als gewaltbereit und ultranationalistisch eingestuften Grauen Wölfe handelt, und laut OGH legte er "es gerade darauf an", dass er beim Zeigen des Wolfsgrußes abgebildet werde. Bei den Wiener Linien sind infolge des Vorfalls die Schulungs- und Informationsmaßnahmen zum Thema "Toleranz und friedliches Miteinander" verstärkt worden, hieß es in dem Bericht.