News Logo
ABO

Kommission: Facebooks Bezahlmodell bricht Wettbewerbsregeln

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
2 min
EU-Kommission erhebt weitere Vorwürfe gegen US-Digitalkonzern Meta
©APA/APA (dpa)/Jens Büttner
  1. home
  2. Aktuell
  3. Schlagzeilen
Die EU-Kommission hat weitere Vorwürfe gegen den US-Digitalkonzern Meta erhoben. Mit seinem Bezahlmodell auf den Plattformen Facebook und Instagram verstoße das Unternehmen gegen europäisches Wettbewerbsrecht, teilte die Kommission am Montag in einer vorläufigen Stellungnahme mit. Brüssel geht davon aus, dass Meta seine Nutzenden zur Freigabe persönlicher Daten zwingt und so große Datenmengen erhebt, die dem Konzern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

von

Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abo-Option für Facebook und Instagram eingeführt: Nutzerinnen und Nutzer können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen. Dieses Modell hatte die EU-Datenschutzbehörde EDPB aus Verbraucherschutzgründen bereits im April für unzulässig erklärt.

Die Kommission schloss sich dieser Einschätzung nun an. Das Abo-Modell "zwingt die Nutzenden, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und beraubt sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke von Meta", erklärten die Wettbewerbshüter. Nutzende der Plattformen Facebook und Instagram könnten damit nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf.

Wegen der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Nutzenden bisher beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen, erklärte die Kommission weiter. Das habe dem Konzern "potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten verschafft, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben". Zusätzlich zu den Bedenken beim Verbraucherschutz geht Brüssel deshalb davon aus, dass Meta gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.

Die Stellungnahme vom Montag ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta nach dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), mit dem die EU die Marktmacht großer Digitalkonzerne einschränken will. Die Kommission muss ihre Ermittlungen bis Ende März nächsten Jahres abschließen. In der Folge drohen Meta Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - gemessen am vergangenen Jahr entspräche das einer Maximalstrafe von rund 12,5 Milliarden Euro.

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab 15€
Ähnliche Artikel
Elektro-Autos von BYD in einem chinesischen Hafen
Schlagzeilen
Chinesische Autohersteller kritisieren EU-Strafzölle
Dem Lufthansa-Einstieg bei ITA gingen lange Verhandlungen voraus
Schlagzeilen
Lufthansa könnte ITA nach 2027 voll übernehmen
Peking zahle den Autobauern unfaire Subventionen, so die Kommission
Schlagzeilen
E-Autos aus China: EU führt vorläufige Strafzölle ein
Lufthansa kauft in Italien zu
Schlagzeilen
Lufthansa darf italienische Staatsairline ITA übernehmen
EZB-Chefin gibt bei Inflation noch keine Entwarnung
Schlagzeilen
EZB-Chefin gibt bei Inflation noch keine Entwarnung
Skilehrer ist der viertmobilste Beruf in Europa
Schlagzeilen
EU-Rechnungshof rügt mangelnde Anerkennung von Diplomen
Auch Mitangeklagter Jürgen Mossack wurde freigesprochen
Schlagzeilen
Angeklagte im Skandal um "Panama Papers" freigesprochen
Schlagzeilen
Wieder EU-Zölle auf Zucker und Eier aus der Ukraine
Rinder stoßen große Mengen des klimaschädlichen Methans aus
Schlagzeilen
Dänemark plant Klimasteuer auf Fleisch und Milch
Wettbewerbsverzerrung angeprangert
Schlagzeilen
Microsoft droht massive EU-Kartellstrafe wegen "Teams"
Wirkung von EU-Maßnahmen gegen die Energiekrise sei schwer nachweisbar
Schlagzeilen
ERH: Neue Herausforderungen durch Abhängigkeit von LNG-Gas
Apple-Vize Federighi kürzlich bei einer Präsentation
Schlagzeilen
Brüssel: Apple verstößt mit Appstore gegen Wettbewerbsregeln