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Die positive Entwicklung bei den Kreditausfällen gepaart mit einer besseren Kapitalisierung des Bankensystems habe geholfen, "dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierung festgestellt werden kann", schreibt das FMSG. "Für diesen Fall ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen." Die Regelung, die Anfang August 2022 eingeführt wurde, war bis zum 30. Juni 2025 befristet.
Aber auch ohne eine fixe Verordnung erwartet das FMSG, dass die Banken die von der KIM-VO etablierten Kreditvergabestandards künftig einhalten. Um das sicherzustellen, sollen die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Maßnahmen wie Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen prüfen. In Frage kämen zusätzliche Kapitalpuffer oder eine Erhöhung der Risikogewichte. Laut der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) dürfen seit August 2022 Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen.
Generell will sich das Gremium im kommenden Jahr weiter intensiv mit den systemischen Risiken des Immobilienmarktes beschäftigen. Überprüft werden soll unter anderem die Höhe des sektoralen Kapitalpuffers für Gewerbeimmobilienkredite.
Der antizyklische Kapitalpuffer soll bei 0 Prozent der risikogewichteten Aktiva bleiben. Mit dem antizyklischen Kapitalpuffer soll laut Definition auf der FMA-Homepage sichergestellt werden, dass die Eigenmittelanforderungen im Bankensektor der makroökonomischen Situation Rechnung tragen. Das heißt, dass in wirtschaftlich guten Zeiten mit einem höheren Puffer Kapital aufgebaut und das Kreditwachstum gedämpft werden soll, während der Puffer in wirtschaftlich schlechteren Zeiten wieder verringert werden kann, um so Kapital freizusetzen und einer Verknappung des Kreditangebots entgegenzuwirken.