Nach der Eröffnung des Kika/Leiner-Insolvenzverfahrens vergangene Woche werden in den Filialen des Möbelhauses keine Gutscheine mehr angenommen. Wer nun noch offene Gutscheine hat und Geld zurückbekommen möchte, muss den offenen Betrag als Insolvenzforderung anmelden. Zurückfließen wird allerdings nur die im Verfahren festgelegte Quote und nicht der volle Gutschein-Wert. Was mit Anzahlungen für größere Anschaffungen wie Küchen passiert, ist noch offen.
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