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Die Anfragen "betreffen auch die Maßnahmen der Plattformen, um den potenziellen Einfluss ihrer Empfehlungssysteme auf die Verbreitung illegaler Inhalte, wie zum Beispiel die Förderung illegaler Drogen und Hassreden, zu verringern." Die Firmen haben bis zum 15. November Zeit, die geforderten Informationen bereitzustellen. Kommen sie dem nicht nach, berät die EU über die Konsequenzen, die Strafzahlungen beinhalten können.
Die Anfragen werden auf Basis des Digital Services Act (DSA) gestellt. Dieses Gesetz verpflichtet Online-Konzerne unter anderem dazu, verstärkt gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen. Außerdem verbietet es sogenannte "Dark Patterns", manipulative Praktiken, mit denen Kunden auf den Plattformen gehalten oder zu Käufen animiert werden. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Wegen Missachtung des DSA hat die EU bereits Verfahren gegen die Facebook-Mutter Meta und TikTok eingeleitet.
FRANKFURT - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/AFP/KIRILL KUDRYAVTSEV