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EU-Rechnungshof rügt mangelnde Anerkennung von Diplomen

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Skilehrer ist der viertmobilste Beruf in Europa
©APA/APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL
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Bürgerinnen und Bürger der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten oder dort ein Unternehmen gründen möchten, sind nach wie vor mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert: So ist die Anerkennung von Berufsabschlüssen innerhalb der EU immer noch nicht selbstverständlich. Dies geht aus einem heute Montag vom Europäischen Rechnungshof (ERH) präsentierten Bericht hervor. Österreich wurde eingehend geprüft; die festgestellten Probleme trafen auch hierzulande zu.

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Nach Berechnungen des ERH waren 2023 in der gesamtem EU rund 5.700 Berufe reglementiert. EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen im Prinzip in jedem Mitgliedsland leben und arbeiten. Da die Mitgliedstaaten aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit den Zugang zu bestimmten Berufen reglementieren dürfen, hängt die Mobilität der Arbeitskräfte hier von der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen ab. Die Zahl der reglementierten Berufe ist von Land zu Land sehr unterschiedlich: Sie reicht von 88 in Litauen bis 415 in Ungarn.

"Krankenpfleger oder Mechaniker, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchten, könnten von einem langen und übermäßig bürokratischen Prozess abgeschreckt werden, den sie zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen durchlaufen müssen", so Stef Blok, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, bei der Vorstellung des Berichts. "Wir haben festgestellt, dass die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Vorschriften höchst unterschiedlich vorgehen, was zulasten der Bürger geht, die einen reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land ausüben möchten."

Seit 2005 gebe es eine EU-Richtlinie, um die Anerkennung zu erleichtern und zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten überbordende Anforderungen an die Bürger stellen. Die Prüfer kritisieren aber, dass die EU-Länder die Dauer der Anerkennungsverfahren nicht systematisch überwachen und nicht immer so rasch handeln, wie es die EU-Richtlinie verlangt. Mitunter würden unnötig viele Unterlagen verlangt, wie Motivationsschreiben oder Wohnsitznachweise noch vor dem tatsächlichen Umzug in ein Land. Möglichkeiten wie der Europäische Berufsausweis, der z. B. für stark nachgefragte Krankenpflegende ausgestellt werde, würden laut ERH nur bei 5 Prozent der Anerkennungsentscheidungen genutzt.

Bei der Prüfung wurden neben vier Berufen (Krankenpfleger/-in, Sekundarschullehrer/-in, Tischler/-in und Bauingenieur/-in) auch vier Mitgliedstaaten genauer unter die Lupe genommen, darunter Österreich. 2023 lag die Anzahl der reglementieren Berufe in Österreich mit 203 in etwa im EU-Schnitt von 212. Die Anzahl der Verfahren sei hingegen überdurchschnittlich hoch: im Zeitraum 2017-2021 wurden über 23.000 Anerkennungsentscheidungen getroffen, das ist nach Italien mit mehr als 46.000 Entscheidungen der zweithöchste Wert unter den EU-27.

Die EU-weit angeprangerten Probleme zeigten sich teilweise auch in Österreich. Der ERH nennt Verfahren, in denen physische Dokumente bzw. manchmal sogar die persönliche Anwesenheit der Antragsteller erforderlich seien. Der Großteil der Verfahren werde aber vollelektronisch abgewickelt, wird betont. Beim Beruf des Bauingenieurs würden die Bestimmungen der Anerkennungsrichtlinie nicht befolgt. Die gemeinsame Ausbildungsprüfung - ein Tool für eine bessere berufliche Mobilität - gilt derzeit nur für den Beruf des Skilehrers, im Zeitraum 2017-2021 der viertmobilste Beruf.

Der Europäische Rechnungshof empfiehlt der EU-Kommission zur Bekämpfung der Hindernisse u.a. eine einheitliche Anwendung des Anerkennungssystems sowie eine jährliche Aktualisierung der Listen der Qualifikationen in bestimmten Sektoren, in denen die Anerkennung von Berufsqualifikationen automatisch erfolgen kann.

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