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EU-Rechnungshof kritisiert zu lockere Beihilfenregeln

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Die EU-Gelder zur Krisenhilfe werden zuwenig kontrolliert
©APA/APA/dpa/Boris Roessler
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Der EU-Rechnungshof warnt in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht, dass die aufgrund der zahlreichen Krisen locker gewährten Beihilfen der EU-Staaten zu wenig kontrolliert würden. Als Reaktion auf die Corona-Krise und den russischen Angriffskrieg in der Ukraine hat die EU-Kommission ihre Beihilfen-Vorschriften gelockert, damit die EU-Länder die Wirtschaft stärker unterstützen können. Zu viele zu wenig kontrollierte Beihilfen könnten den EU-Binnenmarkt gefährden.

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"Die EU-Kommission muss die Überwachung der staatlichen Beihilfen verstärken, um auch in Krisenzeiten einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten", forderte George Hyzler, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs, in einer Pressekonferenz am Mittwoch. "Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein, dass die gewährten staatlichen Beihilfen tatsächlich nötig sind und kurzfristige Lösungen nicht dem Funktionieren des EU-Binnenmarkts schaden."

In der EU sind staatliche Beihilfen für Unternehmen grundsätzlich verboten, da sie den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren können. Unter bestimmten Umständen können sie von Brüssel aber erlaubt werden. Seit 2020 zu Beginn der Corona-Krise hat die Europäische Kommission drei befristete Beihilfen-Rahmen verabschiedet, damit die Mitgliedstaaten die von den Auswirkungen der Krisen betroffenen Unternehmen besser unterstützen können. Laut Rechnungshofbericht haben sich die Ausgaben für staatliche Beihilfen in der EU daraufhin fast verdreifacht: Sie seien von rund 120 Milliarden Euro pro Jahr vor 2020 auf über 320 Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021 und fast 230 Milliarden Euro im Jahr 2022 gestiegen.

Die EU-Kommission sei aber über die vielen Beihilfen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht ausreichend informiert, kritisieren die Prüfenden. Die EU-Staaten würden nicht genug Daten dazu nach Brüssel liefern. Gleichzeitig habe die Kommission ihre Prüfungsverfahren während der Krisen gestrafft, um rascher entscheiden zu können. Der Rechnungshof vermisst auch einen strukturierten Ansatz, um nicht angemeldete Beihilfen zu ermitteln. Die nationalen Vorschriften zur Gewährung von Beihilfen unterscheiden sich sehr stark von Land zu Land, was problematisch für den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt sei.

Laut Prüfern ist insgesamt nicht klar, wohin die vielen Beihilfengelder fließen. Der Rechnungshof empfiehlt daher der Kommission, das Monitoring der Beihilferegelungen zu verstärken und die Auswirkungen der Beihilfen auf den Wettbewerb stärker zu analysieren: Staatliche Beihilfen müssten transparenter werden.

Auch Österreich hat die befristeten Beihilfenrahmen der EU genutzt, wurde für diesen ERH-Bericht aber nicht speziell geprüft. Die erste COVID-relevante Beihilfe hat Österreich bereits am 31. März 2020 notifiziert und kurzfristig die Genehmigung erhalten. Nach wie vor nutzt Österreich den befristeten Beihilfenrahmen zur Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels.

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