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EU erinnert Musk vor Trump-Interview auf X an Online-Regeln

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Musk wurde an die in der EU geltende Sorgfaltspflicht erinnert
©APA/APA/dpa/Patrick Pleul
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Vor einem Interview mit dem US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump hat die EU X-Chef Elon Musk an die Verpflichtungen des Kurznachrichtendienstes nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) erinnert. EU-Industriekommissar Thierry Breton verwies am Montag in einem Brief an Musk etwa auf die Sorgfaltspflicht, die in Europa auch für das ehemalige Twitter gelte. Bei einem "vorhersehbaren Anstieg des Risikoprofils" sei eine größere Sorgfalt erforderlich, hieß es.

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Die Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste - engl. Digital Services Act - zielen nach Darstellung der EU darauf ab, illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation zu verhindern. Der Republikaner Trump hat in der Vergangenheit wiederholt Behauptungen verbreitet, die sich nicht belegen ließen. Insbesondere erklärt der ehemalige Präsident seit Jahren ohne juristisch belastbare Belege, die Wahl 2020 sei manipuliert worden. Musk wiederum hat sich zu einer weiten Auslegung des Rechts auf freie Meinungsäußerung bekannt. Der Tesla- und SpaceX-Chef liegt mit der EU bezüglich des DSA bereits über Kreuz.

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