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Elf Jahre für Mordversuch mit Schraubenzieher in Ried

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Verhandlung wegen Mordversuchs im Landesgericht Ried.
©APA/APA/THEMENBILD/HARALD SCHNEIDER
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Ein 37-Jähriger, der seinen Geschäftspartner mit einem Schraubenzieher attackiert haben soll, ist am Dienstag im Landesgericht Ried wegen Mordversuchs zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Prozess die Tötungsabsicht bestritten. Hintergrund der Tat war ein Streit ums Geld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Der 37-Jährige habe neunmal auf den 34-Jährigen eingestochen und, als dieser schon am Boden lag, noch einmal ins Schulterblatt, trug die Staatsanwaltschaft vor. Insgesamt gingen sieben Stiche in den Hals- und Nackenbereich, das Opfer lag mehrere Tage auf der Intensivstation. Vor der Polizei sagte der Angeklagte aus, er habe sich bedroht und angegriffen gefühlt. Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Streit um Geld, das der Angeklagte von seinem Partner forderte.

Die beiden Männer hatten gemeinsam ein Lokal betrieben, die Firma lief zuerst auf den Angeklagten, weil das Opfer in Privatkonkurs war, nach dem Konkurs des Lokals dann auf die Ehefrau des Opfers. Der 37-Jährige verdächtigte seinen Partner, privat Geld entnommen zu haben. Sein Verteidiger schilderte sinngemäß, dass sich sein Mandant ausgenutzt vorgekommen sei. In das gemeinsame Lokal investiert habe nur er. Als die Ehefrau seines Partners übernahm, arbeitete er als Angestellter weiter, bis er nach einem Streit hinausgeworfen und arbeitslos wurde. Mit einem Auto, das auf den Angeklagten zugelassen war, habe sein Partner viele Strafen eingefahren, die der 37-Jährige zahlen sollte. "Er war wie ein Hund, auf den man so lange hingetreten hat, bis er geschnappt hat."

Der Angeklagte selbst schilderte, sein Partner sei ein Spieler und schulde ihm 340.000 Euro. Der attackierte 34-Jährige räumte als Zeuge ein, er habe "bisschen Schulden" gehabt und sagte über den Beschuldigten: "Ich hab' gewusst, dass bei ihm alles passt, dass er Geld hat". Infolge der Streitereien kam es zu wechselseitigen Drohungen zwischen Angeklagtem und Opfer und schließlich bei einer Aussprache zur Attacke mit dem Schraubenzieher, die auf einem Überwachungsvideo zu sehen ist. Laut Gutachten war eine der Stichwunden lebensbedrohlich. Der Angeklagte bestritt den Tötungsvorwurf: "Ich würde nicht wegen Geld ein Menschenleben nehmen!", beteuerte er.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten wegen versuchter schwerer Nötigung und versuchten Mordes schuldig. Die Strafe fiel angesichts der Vorgeschichte bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren bzw. lebenslang aber relativ mild aus: elf Jahre Haft. Zudem muss er dem Opfer 1.900 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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