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Causa-Ziegler: FPÖ bringt Strafanzeige bei WKStA ein

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Im Fall Ziegler - dem Ex-ORF-NÖ-Landesdirektor Robert Ziegler wird in einem Bericht mangelnde professionelle Distanz zu ÖVP-Politikern wie auch die Herabsetzung, Demütigung und Bloßstellung von Redakteuren und Redakteurinnen vorgeworfen - hat die FPÖ die Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung und Strafanzeige bei der WKStA angekündigt. Neben tendenziöser Berichterstattung gebe es den Verdacht auf Korruption und Machtmissbrauch, so FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker.

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Darüber hinaus seien Nebentätigkeiten Zieglers "als möglicher Verstoß gegen den ORF-Verhaltenskodex" zu werten, betonte Hafenecker am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sei bisher nicht selbstständig tätig geworden. Ziegler habe gegen das ORF-Gesetz, gegen die ORF-Programmrichtlinien und gegen den ORF-Verhaltenskodex verstoßen, assistierte ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler, von der FPÖ in das oberste ORF-Gremium entsandt.

Hafenecker wies darauf hin, dass Teile des Berichts durch "Dossier" erst jetzt bekannt wurden, obwohl Ziegler schon vor mehr als einem Jahr seinen Posten räumen musste. ORF-Generaldirektor Roland Weißmann mauere "noch immer", der Bericht sei weiter unter Verschluss. Jeder, "der dieser unsäglichen Gebühr zum Opfer gefallen ist" (der Haushaltsgebühr, Anm.), habe das Recht "zu sehen, welche linken Aktionen im ORF stattgefunden" hätten.

Aus den bisher bekannten Teilen des Berichts, basierend auf Aussagen von rund 50 ORF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern, lasse sich - so Hafenecker - herauslesen, "wie die ÖVP Einfluss auf den Herrn Ziegler" und "Einfluss auf die Berichterstattung und in weiterer Folge auf den Ausgang von Wahlen" genommen habe. "Wenn es um Berichterstattung gegen die FPÖ gegangen ist, hat er geschaut, dass man das entsprechend beschleunigt", kritisierte Hafenecker. Bei ÖVP-kritischen Themen habe er die Berichterstattung verzögert.

Nebenbeschäftigungen Zieglers würden ebenfalls Fragen zur journalistischen Unabhängigkeit aufwerfen. Seit 2015 nahm Ziegler demnach regelmäßig Moderationsaufträge an, "die immer irgendwie mit ÖVP-nahen Organisationen zu tun gehabt haben", sagte Hafenecker.

Westenthaler kritisierte, dass es elf Tage nach der letzten Stiftungsratssitzung zum Fall Ziegler noch immer keine Rückmeldung von Weißmann gebe. In dieser Sitzung sei ein Antrag mehrheitlich angenommen worden, wonach der "Dossier"-Bericht inhaltlich überprüft werden solle, um festzustellen, ob sich daraus ein neuer Handlungsbedarf oder eine andere Einschätzung der damals getätigten Entscheidungen ergebe. "Warum halten Sie weiterhin Ihre schützende Hand über Herrn Ziegler?", fragte Westenthaler in Richtung Weißmann. Der Bericht dokumentiere den Machtmissbrauch der ÖVP im ORF.

ORF-Chef Roland Weißmann hatte zuletzt betont, Zieglers Fehlverhalten sei rechtlich genau beurteilt worden. Es sei zu Verletzungen des ORF-Gesetzes und zu Verstößen gegen die Ausgewogenheit und Objektivität gekommen. Rechtlich habe man sich die Optionen für Zieglers Zukunft genau angeschaut. Den Mitarbeitern sei Vertraulichkeit zugesagt worden, es sei ihnen wichtig, dass der Bericht nicht veröffentlicht wird.

Westenthaler ortete darüber hinaus "eine flächendeckende Kampagnisierung des ORF" in den vergangenen Wochen, selbst in Unterhaltungssendungen. Dabei gehe es unter anderem "um das 'Herunterdodeln' von FPÖ-Wählern" etwa in der Sendung "Willkommen Österreich". Ebenso kritisierte der Stiftungsrat, dass nach dem ORF-Duell Herbert Kickl (FPÖ) gegen Andreas Babler (SPÖ) die Sendung "3 Am Runden Tisch" von Patricia Pawlitzki, Ehefrau von NEOS-Delegationsleiter im EU-Parlament, Helmut Brandstätter, moderiert wurde. Außerdem habe sie "Negativzitate über die FPÖ als Frage verkleidet" an den Falter-Kolumnisten Harry Bergmann gestellt.

Zur ORF-Haushaltsabgabe merkte Westenthaler an, dass es "weitere skandalöse Missstände" im administrativen Bereich gebe. So müsse ein blinder Mensch die Abgabe zahlen, während Gehörlose davon befreit seien. Und "noch eine Spaltung" ortete der Stiftungsrat: Zivildiener seien von der Haushaltsabgabe befreit, Grundwehrdiener aber nicht.

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