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Brasilianischer Richter verbietet Adeles "Million Years Ago"

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Adeles Song "Million Years Ago" beeinsprucht
©APA/APA/AFP/NIKLAS HALLE'N
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Ein brasilianischer Richter hat ein weltweites Verbot für den Song "Million Years Ago" des britischen Popstars Adele angeordnet. Grund dafür ist die Plagiatsklage eines Samba-Komponisten. Der Gerichtsbeschluss, welcher der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, verbietet den brasilianischen Tochtergesellschaften von Sony Music und Universal Music den Titel "weltweit" und "in jedem Medium" "zu nutzen, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, zu vertreiben oder zu vermarkten".

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Andernfalls droht eine Geldstrafe von 50.000 Reais (7.880 Euro). Die Plagiatsklage stammt von dem Komponisten Toninho Geraes. Er ist der Ansicht, das für den Song "Million Years Ago" (2015) die Melodie des Titels "Mulheres" kopiert wurde - ein Hit, den der brasilianische Musiker Martinho da Vila auf einem Album interpretierte, das 1995 erschienen war.

"Dies ist ein Wendepunkt für die brasilianische Musik, die aufgrund ihres Melodienreichtums, ihrer Harmonie und ihrer Rhythmen oft kopiert wird, um internationale Hits zu komponieren", sagte der Anwalt des brasilianischen Komponisten am Montag. Seiner Meinung nach sollte diese Gerichtsentscheidung weitere Plagiatsversuche von "parasitären Profitmachern" "abschrecken".

Die brasilianischen Tochtergesellschaften von Sony Music und Universal Music, den Plattenfirmen der Sängerin, können Berufung einlegen. Sony Music erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass es "derzeit keine Stellungnahme" zu diesem Thema gebe. Universal Music antwortete noch nicht. In der Plagiatsklage, die derzeit von einem Gericht in Rio de Janeiro geprüft wird, fordert der Anwalt von Toninho Geraes unter anderem eine Million Reais als Schadensersatz.

Bereits in der Türkei sorgte das Lied "Million Years Ago" für eine Kontroverse. Internetnutzer behaupteten, sie hätten Ähnlichkeiten mit der Melodie des Titels "Acilara tutunmak" des im Jahr 2000 verstorbenen kurdischen Sängers Ahmet Kaya erkannt.

Brasilien ist Unterzeichner der Berner Übereinkunft von 1886 über den internationalen Schutz der Rechte von Urhebern an ihren Werken.

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