Die Umstellung der gerätegekoppelten GIS-Gebühr auf einen ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe Anfang des Jahres hat zahlreiche von Privatpersonen angestrengte Beschwerdeverfahren nach sich gezogen. Die Beschwerdeführer gingen gegen die bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrags durch die ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) vor. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) veröffentlichte nun eine erste, nicht rechtskräftige Entscheidung zu zwei Beschwerden. Diese wurden abgewiesen.
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Es liege keine Verletzung von Grundrechten und des EU-Beihilfenrechts vor. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sei nicht zulässig. Das Gericht schreibt von "voraussichtlich 13.000 Beschwerdeverfahren", wovon 120 beim BVwG anhängig seien. Die Beschwerdeführer hatten etwa damit argumentiert, dass die OBS nicht befugt sei, Bescheide auszustellen. Auch sei der ORF-Beitrag unionsrechtswidrig.