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Bayern geht bei EU gegen Austro-Handwerkerbonus vor

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Handwerker im benachbarten Bayern erzürnt der österreichische Handwerkerbonus. Die Handwerkskammer München und Oberbayern hat daher bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt, berichtete die dpa. Der Zuschuss für Privatpersonen in Österreich, die rund um ihren Privathaushalt Handwerker beauftragen, sei ein Verstoß gegen das Beihilfeverbot, argumentiert Kammer-Geschäftsführer Frank Hüpers. Knackpunkt: Das Geld erhalten nur Betriebe mit Sitz oder Niederlassung in Österreich.

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"Wir sehen darin eine verdeckte Benachteiligung unserer Mitglieder und eine Bevorzugung österreichischer Betriebe, da die Kunden mit diesem Wissen eher einen Handwerker aus Österreich beauftragen werden", sagte Hüpers am Freitag. "Deshalb haben wir eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen das europäische Beihilfeverbot eingelegt."

Eine genaue Zahl zu den betroffenen Unternehmen nannte die Kammer in München nicht. "Es gibt erste Fälle, bei denen Handwerksbetriebe aus Oberbayern und Niederbayern konkret betroffen sind. Auch deshalb sind wir tätig geworden. Bislang ist die Zahl überschaubar. Die Dunkelziffer dürfte aber sehr viel größer sein, da ja längst nicht alle unserer Handwerker erfahren, warum sie den Auftrag aus Österreich letztlich nicht bekommen haben", so Hüpers auf APA-Anfrage.

Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) bezog dazu bereits Stellung: Der Handwerkerbonus sei von der Bundesregierung eingerichtet worden, um die Konjunktur im Bausektor anzukurbeln und Haushalte zu unterstützen. "Im Zuge seiner Ausgestaltung wurde unter anderem eine eingehende beihilferechtliche Prüfung durch Expertinnen und Experten durchgeführt", betonte Kocher. "Daraus ging hervor, dass Förderungen im Rahmen des Handwerkerbonus mit dem Unionsrecht im Einklang stehen", verwies er darauf, dass alles rechtens ablaufe.

Für den hiesigen Bonus stehen heuer und nächstes Jahr insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem Handwerkerbonus bekommen Privathaushalte eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den Wohn- und Lebensbereich. Es können 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von heuer 2.000 Euro - und 2025 dann nur noch 1.500 Euro - pro Person und Wohnadresse zurückerstattet werden. Pro Person und Kalenderjahr kann laut Ministerium nur ein Antrag (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen) gestellt werden.

Mit der Aktion soll einerseits die kriselnde Bauwirtschaft gestärkt und andererseits ein Anreiz fürs Einholen von Handwerksleistungen geschaffen werden. Die durchschnittliche Förderhöhe lag laut den letzten Angaben aus der Bundesregierung bei rund 800 Euro.

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