von
Das BVwG hatte in seiner in der Vorwoche zugestellten Erkenntnis festgestellt, dass eine gemeinsame Rückholung von G. und ihren Kindern nach Österreich herbeizuführen sei. Das Gericht ließ aber binnen einer Frist von sechs Wochen Revision gegen die Erkenntnis zu. "Dieses Rechtsmittel hätte keine aufschiebende Wirkung und wäre damit für den konkreten Fall de facto unbedeutend", teilte das Außenministerium mit.
Die Sicherheit des österreichischen Einsatzteams und der Zurückzuholenden habe oberste Priorität. Aufgrund der andauernden Kämpfe in der Region seien diese Planungen überaus komplex. In Österreich seien nach der Rückkehr die Justizbehörden am Zug.
Die Anwältin von Maria G., Doris Hawelka, zeigte sich im Gespräch mit dem Ö1-Morgenjournal (Donnerstag) sehr erfreut über die Entscheidung des Außenministeriums, keine Revision einzulegen. Damit sei das Urteil des BVwG rechtskräftig. Maria G. sei sich auch bewusst, dass ihr in Österreich ein Verfahren wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung drohe, betonte Hawelka. Ihre beiden kleinen Söhne hätten auf jeden Fall "bei den Großeltern einen Platz". Diese würden "sich liebevoll um die Kinder kümmern" und sie beim "Einstieg in ein normales Leben" unterstützen, versicherte die Anwältin.