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20 Jahre Haft für Mord nach Suchtgiftgeschäft in Wien

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Ein 32-Jähriger ist am Montag am Wiener Landesgericht in einem Indizienprozess wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen gingen mehrheitlich - mit 6:2 Stimmen - davon aus, dass er in der Nacht auf den 10. Dezember 2023 einem 27-Jährigen im Zuge eines Drogengeschäfts ein Messer ins Herz gestoßen und den Mann vorsätzlich getötet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Der gebürtige Algerier reagierte auf seine Verurteilung empört. "Wie kann das sein? Ich habe mit der Sache nichts zu tun", rief er nach der Urteilsverkündung. Dann verlangte er, mit seinen Angehörigen telefonieren zu dürfen: "Ich hatte neun Monate keinen Kontakt." Seine Verteidigerin meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Der seit 2019 illegal in Österreich aufhältige, mehrfach wegen Suchtgifthandels vorbestrafte Mann war zwei Tage nach der Tat festgenommen worden, nachdem ihn die Ehefrau des Getöteten und ein Taxifahrer mit hoher Wahrscheinlichkeit wiedererkannt hatten. Der Angeklagte versicherte jedoch den Geschworenen, er habe die beiden nie gesehen und habe sich im Tatzeitpunkt nicht am Tatort befunden.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte der später Getötete vor einem Lokal am Gürtel den Angeklagten am frühen Morgen auf Kokain angesprochen. Der 27-Jährige verlangte eine Probe, retournierte diese und wollte sich dann in Begleitung seiner Ehefrau entfernen. Der Angeklagte habe für die Kostprobe aber 30 Euro verlangt, worauf man ein Taxi anhielt und zu dritt zu einem Bankomaten fuhr. Dort angelangt, soll der 27-Jährige aber keine Anstalten gemacht haben, Geld abzuheben, nachdem der Angeklagte aus dem Taxi gestiegen war. "Der Angeklagte glaubt, dass er sich aus dem Staub machen will, und sticht zu", schilderte die Staatsanwältin den Tatablauf. Der Stich sei mit einer derartigen Wucht erfolgt, "dass er das Herz durchstochen hat und sogar noch durch eine Rippe gegangen ist."

Während der Täter davonlief, flüsterte der 27-Jährige seiner Ehefrau noch "Messer" zu und verlor dann das Bewusstsein. Obwohl der Taxifahrer nur drei Minuten benötigte, um den Verletzten ins AKH zu bringen, verloren die Ärzte in der Notaufnahme den Kampf um das Leben des Mannes.

Auf die Spur des Angeklagten kam man aufgrund einer sehr guten Täterbeschreibung der Ehefrau des Opfers. Mit ihren Angaben - 1,60 Meter groß, blaue Augen, Bart - und dank des Umstands, dass der Verdächtige beim Suchtgift-Deal seine Nationalität genannt hatte, fanden sich in der Polizeidatenbank acht "passende", wegen Suchtgifthandels vorbestrafte Männer. Die Witwe erkannte auf den ihr vorgelegten Fotos den nunmehr Angeklagten mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent wieder. Der Taxler, dem die Fotos ebenfalls vorgelegt wurden und mit dem auch eine Wahlkonfrontation mit dem Festgenommenen und drei weiteren Männern durchgeführt wurde, war sich auch einigermaßen, aber nicht hundertprozentig sicher, dass es sich beim Angeklagten um den Messerstecher handelte.

Vor Gericht bezifferte der als Zeuge geladene Taxler die Wahrscheinlichkeit nun mit 80 Prozent: "Zu 100 Prozent bin ich mir nicht sicher." Die Witwe meinte: "Mir sind die Augen aufgefallen. Aber zu 100 Prozent kann ich mir nicht sicher sein."

Fest steht, dass der Angeklagte im Tatzeitpunkt mit seinem Handy in unmittelbarer Nähe des Tatorts eingeloggt war. An seiner Bekleidung, aber auch an der Kleidung des Toten wurden jedoch keine passenden DNA-Spuren gefunden, die einen körperlichen Kontakt mit dem Getöteten belegten. Auch das Messer, das der 32-Jährige bei seiner Festnahme bei sich hatte, kam nicht als Tatwaffe in Frage. Die Verteidigerin des Algeriers machte weiter darauf aufmerksam, dass ihr Mandant sechs Minuten nach der Tat einer weiblichen Bekanntschaft eine Textnachricht geschrieben hatte, wo es unter anderem hieß "Mir geht es gut." Aus ihrer Sicht spreche das für den 32-Jährigen, betonte die Anwältin. Der Mann sei zwar "kein Gutmensch", aber auch kein "eiskalter Mörder".

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