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Es seien insgesamt 24 Stellungnahmen, "die alle ziemlich positiv ausgegangen sind", wie Ludwig sagte, während des Begutachtungsverfahrens eingegangen. Unter Einbeziehung aller Expertinnen und Experten sei nun "ein Meilenstein in Richtung Klimamusterstadt" gelungen. Mit Verweis auf das Hochwasser in der Bundeshauptstadt sowie in weiten Teilen Österreichs betonte er: "Wir wissen in Wien, dass Klimaschutz etwas Wichtiges ist." Gerade deshalb sei Wien "gut durch die Krise gekommen." Das Selbstbindungsgesetz diene als Garant zur Einhaltung der Klimaziele - auch über Legislaturperioden hinaus, wie betont wurde.
Man wolle den "Ankündigungen nun Taten folgen lassen", sagte Czernohorszky über das Projekt. "Wir werden nun einen umfassenden Werkzeugkoffer haben, mit dem wir arbeiten können." Bestandteil des Gesetzes sind unter anderem eine mindestens fünfjährliche Fortschreibung des Wiener Klimafahrplans, Klimachecks für Gesetze, Verordnungen sowie Bauvorhaben der Stadt sowie ein fest verankertes Klima-Budget. "Damit stellen wir uns gegen den Klimaschutz-Kahlschlag auf Bundesebene und setzen einen wichtigen Schritt, um unsere Lebensqualität trotz Klimakrise zu erhalten und Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen", sagte Czernohorszky.
Koordiniert wird die Umsetzung des Wiener Klimagesetzes von drei Einheiten: Der Steuerungsgruppe - Klimaangelegenheiten, die unter dem Vorsitz des Bürgermeisters aus allen amtsführenden Stadträten besteht, dem Klimarat als beratendes Gremium sowie der magistratsübergreifenden Koordinierungsstelle für Klimaangelegenheiten.
Das Gesetz gebe "bestehenden und künftigen Maßnahmen einen rechtlichen Rahmen", erklärte Wiederkehr. Er nannte in diesem Zusammenhang die verbindliche Planung der CO2-Neutralität bis 2040, damit werde ein Fahrplan geschaffen, "auf den sich alle verlassen können", so der Vizebürgermeister.
Das Klimagesetz wurde am Dienstag bereits von der Landesregierung beschlossen, demnächst - jedoch jedenfalls im Frühjahr - stehe die Beschlussfassung im Landtag sowie daraufhin die Kundmachung an, bei der es sich jedoch lediglich um einen Formalakt handelt. Das Gesetz werde damit jedenfalls noch vor der vorgezogenen Gemeinderatswahl am 27. April seine Gültigkeit erlangen, versicherte Czernohorszky.