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Ein großer Teil der Kosten für die Bildungskarenz, die sich zuletzt schon auf 650 Millionen im Jahr beliefen, machten Personen aus, die diese geförderte Ausbildung direkt an die Elternkarenz anschlossen. Diese Möglichkeit entfällt künftig, wie Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) im Pressefoyer nach dem Ministerrat kundtat. Künftig müssen mindestens 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung dazwischen liegen.
Voraussetzung, die Weiterbildungszeit anzutreten, ist zudem, dass man beim entsprechenden Dienstgeber schon ein Jahr beschäftigt war bzw. zwölf Monate während der zwei Jahre vor dem Antritt. Eine Altersgrenze gibt es weiterhin nicht.
Bildet man sich außerhalb des eigenen bisherigen Tätigkeitsbereichs weiter, ist eine vorherige Beratung verpflichtend. Zudem sollen die Ziele der Fortbildung festgeschrieben werden.
Will man sich universitär fortbilden, müssen weiterhin 20 Wochenstunden geleistet werden. Jedoch soll durch noch näher definierte Klarstellungen sicher gestellt werden, dass diese möglichst auch in Präsenz absolviert werden. Gibt es Betreuungspflichten, müssen nur 16 Wochenstunden erbracht werden. Bei den geforderten ECTS-Punkten sind es ebenfalls 20, 16 bei Betreuungspflichten. Bisher mussten nur acht Punkte nachgewiesen werden.
Abgestellt wird grundsätzlich auf "seminaristische Bildungsveranstaltungen im Präsenz- bzw. Live-Online-Format, womit die Anwesenheitsverpflichtungen verstärkt werden. Nach Abschluss der Weiterbildung ist eine Teilnahmebestätigung vorzulegen. Kann diese nicht nachgewiesen werden, kann das Weiterbildungsgeld zurückgefordert werden.
Sozialministerin Schumann begründete die Reform damit, dass das alte 1998 eingeführte Modell nicht mehr zeitgemäß sei. Besonders profitieren sollen Personen mit niedrigerer formaler Bildung. Daher soll die Mindesthöhe der Unterstützung auf 32 Euro/Tag deutlich steigen.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) ergänzte, dass die Bildungskarenz immer mehr zu einem "Auszeitmodell" geworden sei. Nun gebe es ein Angebot an die Wirtschaft, Mitarbeiter gezielt zu qualifizieren und für Arbeitnehmer, durch höhere Qualifikation zu höherem Einkommen zu kommen. Unterstützung kam auch von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). Er sprach im Pressefoyer ebenfalls von einer Win-Win-Situation für beide Seiten. Die stellvertretende Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Mariana Kühnel meinte in einer Aussendung, die Neugestaltung könne gerade für geringer Qualifizierte ein Sprungbrett in einen besser qualifizierten Job sein.
Die alte Bildungskarenz war mit Ende März ausgelaufen. In einer Übergangszeit gibt es aber durchaus noch Fälle. Akzeptiert wurde, wenn die Vereinbarung bis Ende Februar abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai beginnt.
Bis zum Sommer soll die neue Weiterbildungszeit gesetzlich ausgearbeitet sein. In Kraft treten wird sie mit 2026.