News Logo
ABO

Wahlkarte beantragen: Wie wählen mittels Briefwahl funktioniert

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
6 min
Ein Wahlzettel zur Nationalratswahl.

©Elke Mayr
  1. home
  2. Aktuell
  3. Politik

Wähler:innen können am Tag der Nationalratswahl wählen oder bereits im Vorhinein eine Wahlkarte beantragen. Mit einer Wahlkarte kann auch außerhalb der Heimatgemeinde und vorm eigentlichen Wahltag gewählt oder im Inland und Ausland die Briefwahl ausgeübt werden. In Österreich besteht keine Wahlpflicht.

Wo beantragt man die Wahlkarte?

Die Wahlkarte muss in der jeweiligen Wohngemeinde beantragt werden. So können Bürger:innen ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben. Die Beantragung kann persönlich am Gemeindeamt - oder in Wien beim zuständigen Magistrat - passieren. Der Antrag kann aber auch per E-Mail, Fax oder Post sowie elektronisch erfolgen. Eine digitale Beantragung ist über folgende Wege möglich:

Egal für welchen Antragsweg man sich entscheidet: Wichtig ist, die Wahlkarte rechtzeitig zu beantragen. Das sind in der Regel zumindest einige Tage vor der Wahl. Man kann die Stimme dann per Post, durch eine andere Person oder persönlich abgeben. Die Abgabe ist auch am Wahltag beim eigenen oder bei einem beliebigen anderen Wahllokal in Österreich möglich.

Auch interessant:

Wie wählt man mit Wahlkarte?

Die Briefwahl kann man laut Bundesministerium für Inneres (BMI) durchführen, indem man:

  • Der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das ungummierte Wahlkuvert entnimmt, dann

  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllt,

  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das ungummierte Wahlkuvert legt und dieses in die Wahlkarte zurücksteckt; anschließend

  • durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklärt, dass man den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat, und schließlich,

  • die Wahlkarte zuklebt und

  • dafür sorgt, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.

Wie wird die Wahlkarte abgegeben?

Die Wahlkarte kann beispielsweise in einem Briefkasten der Post eingeworfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgegeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgegeben werden. Die Kosten für das Porto übernimmt der Bund, egal ob man die Wahlkarte im In- oder Ausland aufgibt.

Zuständige Aufgabestellen im Ausland sind: eine österreichische Vertretungsbehörde oder eine österreichische Einheit.

Unausgefüllt (ohne eidesstattliche Erklärung) und offen bzw. unverschlossen kann die Wahlkarte am Wahltag zur persönlichen Stimmabgabe in einem Wahllokal verwendet werden. Die Wahlkarte wird dann in dieser Form der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben. Diese Art der persönlichen Stimmabgabe ist prinzipiell in jedem Wahllokal in Österreich möglich. Davon abweichend kann es bei Nationalratswahlen sein, dass in einem Gebäude mit mehreren Wahllokalen nicht alle Wahllokale auch für Wahlkartenwähler:innen bestimmt sind – zumindest eines ist aber zuständig. 

Bei Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen kann es nach Angaben der Behörden abweichende Regelungen geben. Dazu kann man sich auf den Webseiten des jeweiligen Amtes der Landesregierung des entsprechenden Bundeslandes informieren.

Wann muss die Wahlkarte spätestens abgegeben werden?

Im Ausland können Wahlkarten laut BMI bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag (23. September 2024 für die Nationalratswahl 2024) bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit abgegeben werden. Bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz müssen sie bis zum neunten Tag vor dem Wahltag (20. September 2024) eingereicht werden. Diese Behörden leiten die Wahlkarte dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Wird die Wahlkarte nach den genannten Fristen abgegeben, wird sie nur weitergeleitet, wenn ihr rechtzeitiger Eingang bei der Bezirkswahlbehörde sichergestellt ist.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag im Inland – also für die Nationalratswal 2024 am 29. September 2024 - um 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingetroffen sein oder bis dahin in einem Wahllokal des Stimmbezirks der Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals oder direkt bei einer Bezirkswahlbehörde abgegeben worden sein.

Wie wählt man gültig?

Wer im Wahllokal mittels Briefwahl wählt, muss die Wahlkarte dabei haben. Die Amtliche Wahlinformation muss man nicht mitnehmen.

Ob man gültig gewählt hat, entscheidet die Wahlbehörde. Um gültig zu wählen, muss man sich - je nach Art der Wahl - für eine Partei/Person, die sich zur Wahl aufgestellt hat, entscheiden. Das Kreuz bzw. die Wahl am Stimmzettel muss gut sichtbar und lesbar sein. Man darf keinen eigenen Kandidaten bzw. keine eigene Kandidatin auf den Stimmzettel schreiben. Die Wahl ist nur gültig, wenn die Person, die man wählt, schon auf dem Wahlzettel aufgedruckt ist.

Laut Innenministerium ist ein amtlicher Stimmzettel dann ungültig wenn:

  • ein anderer als der amtliche Stimmzettel verwendet wird.

  • kein/e Wahlwerber:in oder keine Partei angezeichnet wird.

  • die Namen von mehreren wahlwerbenden Personen/Parteien angezeichnet werden.

  • der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derart beeinträchtigt wird, dass nicht mehr eindeutig hervorgeht, wen die
    Wählerin oder der Wähler wählen wollte.

  • die von der Wählerin oder dem Wähler angebrachten Zeichen oder Kennzeichnungen sonst nicht eindeutig sind

  • das Wahlkuvert leer abgeben wird.

Politik Inland

Über die Autoren

Logo
Monatsabo ab 20,63€
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER