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Ott musste sich erst kürzlich vor Gericht verantworten, wurde aber freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Rechtsmittel ein. Ihm war vorgeworfen worden, dem ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein Informationen über ein Treffen des sogenannten Berner Clubs beschafft und ihm eine Liste mit Namen von BVT-Beamten übermittelt zu haben. Man habe nicht feststellen können, ob diese Infos tatsächlich aus internen Quellen gestammt hätten, lautete die Urteilsbegründung.
Der Prozess gegen Ott und Jenewein - er wurde zu anderen Vorwürfen nicht rechtskräftig schuldig gesprochen - bildete quasi nur eine Art Nebenstrang zu anderen Vorwürfen gegen den Ex-BVT-Beamten. Gegen Ott wird seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte ermittelt. Am 29. März 2024 wurde er deshalb fest- und bis zum 26. Juni desselben Jahres in U-Haft genommen.
Gegenüber Ö1 bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien, dass nun ein Vorhabensbericht fertiggestellt sei. Aus Beweisgründen eingestellt wurden laut "Falter" hingegen Ermittlungen gegen eine hohe Beamtin aus dem Innenministerium, die vertrauliche Informationen wie etwa ein digitales Personalverzeichnis des Ministeriums an Ott geliefert haben soll. Eine Kopie davon sei auf einem USB-Stick bei Jenewein gefunden worden.
"Wenn sich diese Vorwürfe bestätigen, wäre das Sicherheitsrisiko Kickl eine dramatische Untertreibung", kommentierte die Justizsprecherin der Grünen, Alma Zadić, die Verdachtslage bezüglich Ott im Hinblick auf FPÖ-Chef und Ex-Innenminister Herbert Kickl. Die Grünen wollen außerdem Antworten auf die Frage, ob Daten zur Einschüchterung "unliebsamer" Beamtinnen und Beamten genutzt wurden.