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Wie funktioniert ein Volksbegehren in Österreich und welche gibt es aktuell?

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Volksbegehren

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Ein Volksbegehren ist ein wesentliches Instrument der Direkten Demokratie in Österreich. Mit diesem können Bürger:innen eigene Belange direkt in den Nationalrat einbringen. Der Weg dorthin ist allerdings ein Langer. Wo und wie man unterschreiben kann und welche aktuellen Volksbegehren in Österreich es derzeit gibt.

Was ist ein Volksbegehren?

Mit einem Volksbegehren können sich Bürger:innen in Österreich direktdemokratisch an der Bundespolitik beteiligen. Hat ein solches Begehren aufgrund vieler Unterstützungserklärungen Erfolg, muss es im Nationalrat behandelt werden. Ein Volksbegehren ist für die Abgeordneten rechtlich jedoch nicht bindend. Das heißt, die Abgeordneten bzw. die Regierung entscheiden im Einzelfall, ob ein entsprechendes Begehren umgesetzt oder nicht umgesetzt wird. Als Faustregel gilt: Je höher die Zahl der Unterschriften und Unterstützungserklärungen desto größer der Druck auf die Parlamentarier:innen, dem Anliegen auch entsprechend Rechnung zu tragen.

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Mit einem Volksbegehren können sich Bürger:innen direktdemokratisch an der Bundespolitik beteiligen.

© Elke Mayr

Wie funktioniert ein Volksbegehren in Österreich?

Das österreichische Volksbegehren ist im Art. 41 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (BV-G) gesetzlich festgeschrieben. Genauere Bestimmungen finden sich im Volksbegehrensgesetz 2018.
Von der Anmeldung eines Volksbegehrens bis zum beabsichtigten parlamentarischen Verfahren ist es ein langer Weg, der hier nur verkürzt wiedergegeben werden kann (eine detaillierte Beschreibung findet sich unter: https://www.bmi.gv.at/411/).

Ein Volksbegehren kann in Form eines Gesetzesantrags oder einer (weniger formellen) Anregung eingebracht werden. In einer ersten Phase, die sog. Unterstützungsphase bzw. das Einleitungsverfahren, müssen Unterstützungserklärungen gesammelt werden, damit ein Volksbegehren überhaupt zugelassen wird. Die Hürde liegt derzeit bei 8.401 Unterschriften, wird aber – entsprechend der Bevölkerungsgröße – regelmäßig angepasst.

Die Initiator:innen können dann selbst entscheiden, wann sie einen entsprechenden Einleitungsantrag stellen. Ist ein solcher eingebracht, setzt das Bundesministerium für Inneres (BMI) ein Zeitfenster von 8 Tagen fest. Während dieses Eintragungszeitraums, umgangssprachlich auch als Eintragungswoche bezeichnet, liegt das Volksbegehren in den Gemeinden, den Magistraten bzw. in Wien in den Magistratischen Bezirksämtern zur Unterschrift aus. Die in der ersten Phase gesammelten Unterschriften können in die zweite Phase mitübernommen werden.

Der Weg eines Volksbegehrens:

  1. Das Volksbegehren wird in Form eines Gesetzesantrags oder einer Anregung eingebracht. (Kosten: 500 Euro)

  2. In der ersten Phase müssen mindestens 8.401 Unterschriften gesammelt werden, damit es zugelassen wird.

  3. Die Initiator:innen stellen dann einen Einleitungsantrag

  4. Das Innenministerium legt eine Eintragungswoche (8 Tage) fest.

  5. In der Eintragungswoche kann das Volksbegehren persönlich auf Gemeinden oder online unterschrieben werden.

  6. Werden mehr als 100.000 Unterschriften erreicht, muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden.

Wieviel kostet es, ein Volksbegehren anzumelden?

Die Anmeldung eines Volksbegehrens in Österreich kostet einmalig 500 Euro.

Wie viele Unterschriften braucht ein Volksbegehren?

Ein erfolgreiches Volksbegehren braucht mindestens 100.000 Unterschriften und Unterstützungserklärungen, um im österreichischen Nationalrat behandelt werden zu müssen. In der Vergangenheit konnten insgesamt 47 von 57 Volksbegehren die 100.000er-Marke knacken. Denkbar knapp scheiterte im Frühjahr 2011 das Volksbegehren RAUS aus EURATOM mit 98.678 Stimmen. Historisch konnte die meisten Unterschriften das Volksbegehren zum Konferenzzentrum-Einsparungsgesetz aus dem Jahr 1982 sammeln, insgesamt 1.361.582 (siehe hierzu das Kapitel Volksbegehren historisch).

Wie und wo kann ich unterschreiben?

Zur Unterschrift berechtigt sind ausschließlich Personen, die auch an Nationalratswahlen teilnehmen dürfen. Das heißt, Betroffene müssen

  • die österreichische Staatsbürger:innenschaft besitzen

  • am Tag der Unterschrift das 16. Lebensjahr vollendet haben

  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Sowohl die Unterstützungserklärungen aus Phase I als auch die tatsächliche Signatur kann entweder persönlich am Gemeindeamt bzw. im Magistrat oder online geleistet werden. Seit 2018 können Volksbegehren auf jeder beliebigen Gemeinde unterschrieben werden und sind nicht an den Hauptwohnsitz gebunden.

Volksbegehren online und mit Handysignatur unterschreiben

Um ein Volksbegehren in Österreich online via oesterreich.gv.at zu unterschreiben, ist eine Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte erforderlich.

Welche Volksbegehren gibt es aktuell in Österreich? [Liste]

Derzeit (Stand März 2023) wurden beim Innenministerium Einleitungsanträge zu folgenden Volksbegehren gestellt:

Folgende Volksbegehren können von 17 bis 24. April 2023 unterschrieben werden:

  • "ECHTE Demokratie - Volksbegehren"

  • "Beibehaltung Sommerzeit"

  • "GIS Gebühren NEIN"

  • "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!"

  • "Unabhängige JUSTIZ sichern"

  • "Lieferkettengesetz Volksbegehren"

  • "Nehammer muss weg"

Folgende Volksbegehren können von 19. bis 26. Juni 2023 unterschrieben werden:

  • "NEUTRALITÄT Österreichs JA"

  • "anti-gendern-Volksbegehren"

  • "Verbot für Kinder-Instagram"

  • "Untersuchungsausschüsse live übertragen"

  • "Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung"

  • "Asylstraftäter sofort abschieben"

  • "Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!"

  • "Rettung unserer Sparbücher"

Noch ohne Termin für einen Eintragungszeitraum ist folgendes Volksbegehren:

  • "Staatsbürgerschaft für Folteropfer"

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Über 100.000 Stimmen braucht ein Volksbegehren in Österreich, um im Parlament behandelt werden zu müssen.

© Elke Mayr

Welche Volksbegehren in Österreich waren erfolgreich?

Insgesamt gab es in Österreich bisher 64 Volksbegehren, 53 davon konnten dabei mehr als 100.000 Unterstützer:innen lukrieren. Das erste Volksbegehren in der Zweiten Republik war das Rundfunkvolksbegehren, welches vom 5. bis zum 12. Oktober 1964 unterschrieben werden konnte und die politische Unabhängigkeit des ORF stärken sollte. Insgesamt beteiligten sich 832.353 Personen (17,27 % aller Stimmberechtigten) daran. Das ORF-Volksbegehren war damit zahlenmäßig eines der Erfolgreichsten in der Geschichte der Zweiten Republik. Im Nationalrat blieb es jedoch lediglich bei einem Gesetzesentwurf. Erst nachdem die ÖVP bei den Nationalratswahlen 1966 die absolute Mehrheit erzielte, wurde ein entsprechendes Rundfunkgesetz verabschiedet, welches am 1. Jänner 1967 in Kraft trat.
Das historisch Erfolgreichste war das Volksbegehren zum Konferenzzentrum-Einsparungsgesetz aus dem Jahr 1982, das von sämtlichen ÖVP-Landtagsabgeordneten aller Bundesländer eingebracht wurde. Damit sollte der Bau eines Konferenzzentrums in der Wiener Donaustadt verhindert werden. Insgesamt 1.361.562 Menschen unterzeichneten, knapp 26 Prozent aller Stimmberechtigten. Gebracht hat all das wenig. Nach einem kurzen Baustopp wurde das Konferenzzentrum (heute als Austria Center Vienna bekannt) 1987 fertiggestellt.

In jüngerer Vergangenheit fand das Frauenvolksbegehren aus dem Jahr 2018 insgesamt knapp 482.000 Unterstützer:innen. Das Rauchervolksbegehren Don’t Smoke, das zeitgleich unterschrieben werden konnte, erreichte knapp 882.000 Unterschriften. Vergangenes Jahr war das Tierschutzvolksbegehren mit 416.229 Unterschriften das, das mit Abstand am meisten unterzeichnet wurde.

Die Top-10-Volksbegehren in Österreich

Rang

Name

Jahr

Anzahl der Unterschriften

1

Konferenzzentrum- Einsparungsgesetz

1982

1.361.562

2

Gentechnik-Volksbegehren

1997

1.225.790

3

Volksbegehren Veto gegen Temelin

2002

914.973

4

Schutz des menschlichen Lebens

1975

895.665

5

Schrittweise Einführung der 40-Stunden-Woche

1969

889.659

6

Volksbegehren "Don’t smoke"

2018

881.692

7

Österreichischer Rundfunk, Gesellschaft m.b.H.

1964

832.353

8

Volksbegehren "Sozialstaat Österreich"

2002

717.102

9

Frauen-Volksbegehren

1997

644.665

10

Pensions-Volksbegehren

2004

627.559

Was kann ein Volksbegehren tatsächlich bewirken?

Der Standard kommentierte zu dieser Frage einmal zynisch: „Die Schublade gehört zum wichtigsten Mobiliar der direkten Demokratie“. Viele zahlenmäßig überaus erfolgreiche Unterschriftenaktionen wurden zwar formell im Nationalrat behandelt, wurden aber – aus diversen Gründen – nie zu einem Gesetz ausgearbeitet oder anderweitig umgesetzt. Sie verschwanden einfach in der Schublade.

Ein nicht zu unterschätzender Effekt von Volksbegehren kann allerdings der Einfluss auf die öffentliche Meinung sein. Volksbegehren, vor allem solche, die von besonders vielen Bürger:innen unterschrieben werden, sind regelmäßig Gegenstand von Medienberichterstattung. Diese kann Aufmerksamkeit für ein Thema schaffen und die öffentliche Meinung darüber beeinflussen. Indirekt kann somit Druck auf Politiker:innen ausgeübt werden. Anders formuliert: Es muss nicht unbedingt die tatsächliche Anzahl der Unterschriften sein, die über Erfolg und Misserfolg eines Volksbegehrens entscheidet.

Dazu auch interessant: Was bringt ein Volksbegehren?

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