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Volksanwaltschaft Österreich: Zuständigkeit, Kosten, Beschwerde einreichen

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Volksanwaltschaft Wien

©Elke Mayr
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Die Volksanwaltschaft hilft Menschen in Österreich bei Problemen mit Behörden - und das kostenlos. Außerdem kontrolliert sie die Einhaltung der Menschenrechte. An die Volksanwaltschaft kann sich jede und jeder wenden, der oder die sich ungerecht behandelt fühlt. Die drei Volksanwälte werden im Nationalrat gewählt und agieren unabhängig. Derzeit sind Gaby Schwarz, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz im Amt.

Aufgaben: Wofür ist die Volksanwaltschaft zuständig?

Die Volksanwaltschaft Österreich hilft Menschen kostenlos bei Problemen mit Behörden, wenn diese sich ungerecht behandelt fühlen und auch alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Die Volksanwaltschaft kontrolliert zudem auf Grundlage der Verfassung die öffentliche Verwaltung und ist so etwas wie der "parlamentarische Ombudsrat". Sie hat darauf zu achten, dass alle Menschen von der Verwaltung gerecht behandelt werden. Seit 2012 kontrolliert sie auch die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich.

Die Volksanwaltschaft existiert seit 1977 und ist seit 1981 in der Verfassung verankert.

Wann kann man sich an die Volksanwaltschaft wenden?

Man kann sich als Bürger:in an die Volksanwaltschaft wenden, wenn man Probleme mit einer Behörde hat und sich von dieser ungerecht behandelt fühlt. Die Volksanwaltschaft geht diesen Beschwerden nach und prüft, ob tatsächlich Missstände in der Verwaltung vorliegen.

Nicht zuständig ist die Volksanwaltschaft hingegen, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Probleme mit einem Unternehmen handelt. Sie überprüft auch keine Gerichtsurteile oder -beschlüsse.

Beschwerdeverfahren und Befugnisse

Eine eingegangene Beschwerde wird von der Volkanwaltschaft zunächst geprüft. Fällt die Beschwerde unter die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft, konfrontiert diese die betroffene Behörde mit den Vorwürfen und fordert sie zu einer Stellungnahme auf.

Die Volksanwaltschaft darf Einsicht in alle Akten nehmen. Weiters ist sie befugt, Zeugen einzuvernehmen und Sachverständige zu bestellen. Die Behörden sind dazu verpflichtet, die Volksanwaltschaft bei ihrer Arbeit unterstützen.

Wird nach eingehender Prüfung ein Missstand festgestellt, so gibt die Volksanwaltschaft eine Handlungsempfehlung an die betroffene Behörde ab, die daraufhin acht Wochen Zeit hat, diese Empfehlung umzusetzen - oder zu argumentieren, warum sie dies nicht tut. Wird der Missstand korrigiert, ist das Verfahren damit zu Ende.

Hat die Behörde laut Gesetz richtig gehandelt, wird die Beschwerde abgewiesen und die Volksanwaltschaft versucht, bestehende Missverständnisse zu beseitigen.

Werden Missstände festgestellt, sind diese öffentlich in den Berichten der Volksanwaltschaft an Nationalrat, Bundesrat bzw. die jeweiligen Landtage einzusehen.

Wie kann ich mich an die Volksanwaltschaft wenden?

Eine Beschwerde über eine Behörde kann formlos bei der Volksanwaltschaft eingereicht werden. Zu erreichen ist diese über folgende Möglichkeiten:

Wichtig ist es, eine Beschwerde so konkret wie möglich zu formulieren und sie muss folgende Angaben enthalten:

  • Wer beschwert sich? (mit genauen Angaben: Name, Telefon, Adresse)

  • Was ist passiert?

  • Um welche Behörde handelt es sich?

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Die Volksanwaltschaft befindet sich in der Singerstraße im 15. Wiener Bezirk

 © Elke Mayr

Wer darf sich bei der Volksanwaltschaft beschweren?

Alle Menschen unabhängig ihres Alters, ihrer Nationalität oder Herkunft können sich an die Volksanwaltschaft in Österreich wenden. Ebenso Unternehmen, Unternehmer:innen oder Vereine. Auch im Namen anderer kann man mithilfe einer Vollmacht eine Beschwerde einreichen.

Wie viel kostet der Gang zur Volksanwaltschaft?

Die Volksanwaltschaft ist für Bürger:innen, die sich über eine Behörde beschweren wollen, kostenlos.

Über welche Behörden kann man sich beschweren?

Beschwerden über österreichische Behörden und die Verwaltung können sich beispielsweise beziehen auf:

  • Versicherungsträger (Kranken, Pension, Unfall)

  • das Arbeitsmarktservice

  • Finanzämter

  • Polizei

  • Justizverwaltung

  • Strafvollzug

  • Schulbehörden

  • Universitäten

  • Jugendamt

  • Gewerbebehörden

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Wie heißen die drei österreichischen Volksanwälte?

Die drei Mitglieder der Volksanwaltschaft werden von den drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrats vorgeschlagen und im Nationalrat gewählt. Sie werden für sechs Jahre gewählt und können für eine zweite Periode wiedergewählt werden. Der Vorsitz der Volksanwaltschaft wechselt jedes Jahr Ende Juni. Die Volksanwälte agieren unabhängig.

Volksanwälte und Volksanwältinnen können nicht abgewählt werden, aber nach einer Gesetzesübertretung beim Verfassungsgericht angeklagt und von diesem des Amtes enthoben werden.

Die drei Volksanwälte (Stand Jänner 2024) sind:

  • Gaby Schwarz (ÖVP): Zuständig für die Themen Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Verfahrensdauer, Landesverteidigung

  • Bernhard Achitz (SPÖ): Zuständig für die Themen Soziales, Pflege und Gesundheit

  • Walter Rosenkranz (FPÖ): Zuständig für die Themen Prolizei-, Fremden- und Asylrecht, Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Bildung, Verkehr

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Die drei amtierenden Volksanwälte Walter Rosenkranz, Bernd Achitz und Gaby Schwarz

 © IMAGO/SEPA.Media

Wie viel verdient ein Volksanwalt?

Ein Volksanwalt bzw. eine Volksanwältin verdient in Österreich 160 Prozent einer/eines Nationalratsabgeordneten (monatlich 9.376 Euro), also 15.001 Euro pro Monat (Stand 2023, Quelle: https://www.finanz.at/gehalt/politiker/).

Ehemalige Volksanwälte

Die Volksanwaltschaft gibt es seit 1977, seither gab es 20 Volksanwältinnen und Volksanwälte, die dieses Amt vor Gaby Schwarz, Bernd Achitz und Walter Rosenkranz inne hatten:

Volksanwalt

von - bis

Franz Bauer

1977 - 1988

Robert Weisz

1977 - 1983

Gustav Zeillinger

1977 - 1983

Franziska Fast

1983 - 1989

Helmuth Josseck

1983 - 1989

Herbert Kohlmaier

1988 - 1995

Evelyn Messner

1989 - 1998

Horst Schender

1989 - 2001

Ingrid Korosec

1995 - 2001

Christa Krammer

1999 - 2001

Rosemarie Bauer

2001 - 2007

Ewald Stadler

2001 - 2006

Hilmar Kabas

2006 - 2007

Maria Theresia Fekter

2007 - 2008

Peter Kostelka

2001 - 2013

Terezija Stoisits

2007 - 2013

Günther Kräuter

2013 - 2019

Gertrude Brinek

2008 - 2019

Peter Fichtenbauer

2013 - 2019

Werner Amon

2019 - 2022

Volksanwaltschaft: Fälle

Eine laufend aktualisierte Übersicht über alle Fälle der Volksanwaltschaft, in denen Missstände festgestellt wurden, gibt es hier.

2023 gab die Volksanwaltschaft bekannt, im Jahr davor, 2022, mit 23.958 Beschwerden so viele wie noch nie zuvor seit Bestehen erhalten zu haben. Die meisten Beschwerden betrafen, der Aussendung des Parlaments zufolge, den Sozialbereich, vor allem "das Ausbleiben der Zustellung von Covid-19-Absonderungsbescheiden". Auch zur langen Bearbeitungsdauer bei Kostenerstattungen der Krankenkasse wurden oftmals Beschwerden eingereicht, ebenso wie zum Klimabonus und dem Energiekostenausgleich.

Ein aktueller Fall ist zum Beispiel eine festgestellte Verletzung der Menschenrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention in Tirol, wo junge Erwachsene mit psychischen und psychiatrischen Beeinträchtigungen aufgrund von fehlenden Wohn- und Betreuungsangeboten ohne jeglichen Kontakt zu Gleichaltrigen in Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind. Hier fordert die Volksanwaltschaft etwa einen Etappen- und Finanzierungsplan von Landeshauptmann Anton Mattle, um diesen Missstand zu beheben.

Volksanwaltschaft im ORF: "Bürgeranwalt"

Aktuelle Fälle der Volksanwaltschaft von besonderem öffentlichen Interesse werden jeden Samstag in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" von Peter Resetarits präsentiert.

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