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Vögel verendeten in Netzen: Vorarlberger Winzer verurteilt

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Schutznetze für Trauben müssen fachgerecht gespannt sein.
©APA/APA/ROLAND SCHLAGER/ROLAND SCHLAGER
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Ein Bregenzer Winzer ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Tierquälerei zu einer teilbedingten Geldstrafe von 28.800 Euro verurteilt worden. Er hat nach Ansicht des Gerichts Netze zum Schutz seiner Weinberge unfachmännisch gespannt, in ihnen wurden vergangenen Herbst zahlreiche verletzte und auch tote Vögel gefunden, die sich verfangen hatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Winzer kündigte an, es zu bekämpfen.

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Die Weinberge des Bregenzer Winzers umfassen insgesamt 3,5 Hektar. Spazier- und Radwege führen daran vorbei. Im Herbst 2023 meldeten Passanten, dass mehrere Vögel in den Netzen festhängen und um ihr Leben kämpfen würden. Bei einer Begehung der zuständigen Behörde wurden acht tote und drei lebende Vögel gefunden. Sie hatten sich in den Ernteschutznetzen verfangen.

Der Weinbauer wurde wegen Tierquälerei angezeigt und musste sich vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Zahlreiche Experten wie Friedrich Unger, Sachverständiger für Obst- und Weinbau aus dem Burgenland, und Biologen wie zum Beispiel Sarah Degenhart, Sachverständige für Natur- und Landschaftsschutz, wurden gehört. Der Burgenländer, seit 30 Jahren selbst Weinbauer, erklärte, dass die Farbe des Ernteschutznetzes keine Rolle spiele. Die Biologin hielt entgegen, dass die Vögel je nach Farbe den Kontrast besser sehen und weniger Gefahr laufen, direkt in die Netze hinein zu fliegen.

Der angeklagte Winzer selbst hat seine Ausbildung in mehreren Weingütern durch Praktika ergänzt und sagte, dass im gesamten Bodenseeraum die Netze in der Art gespannt werden, wie er es gemacht hat.

Richterin Verena Wackerle sprach den Weinbauern nach einem umfangreichen Beweisverfahren schuldig und verurteilte ihn wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von insgesamt 28.800 Euro. Die Hälfte wurde auf Bewährung verhängt, die andere Hälfte muss der Landwirt bezahlen. In der Begründung führte die Richterin aus, dass es einsichtig sei, dass verletzte oder tote Vögel nie ganz auszuschließen seien, aber gewisse Formen des Ernteschutzes betreffend Bespannung und Maschengröße sehr wohl einen Beitrag leisten könnten, den Schaden so weit wie möglich zu minimieren. Sie stützte sich dabei vor allem auf das Gutachten des Weinbauchsachverständigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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