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Die Abschiebung würde ihn daher der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung aussetzen, argumentierte der Afghane. Der Mann hatte in Griechenland bereits Asyl erhalten, weshalb sein Asylantrag in Österreich zurückgewiesen wurde. Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), dass ihm in Griechenland keine existenzielle Notlage droht, weil sich die Versorgungslage für Schutzsuchende im Vergleich zur früheren Situation in Griechenland wesentlich verbessert hat, beurteilte der VfGH als ausreichend begründet. Mehrere gleich gelagerte Beschwerden von Personen, die in Griechenland erstmals Asyl beantragt oder erhalten haben, wurden als offenbar aussichtslos ebenfalls abgelehnt.
2010 hatte das Verfassungsgericht aufgrund der schlechten Versorgung von Asylwerbern in Griechenland eine Überstellung einer Asylwerberin in das Land gestoppt. Zudem entschieden die Verfassungsrichter damals, dass die österreichischen Behörden vor der Überstellung besonders schutzwürdiger Personen künftig bei den griechischen Kollegen eine individuelle Betreuungszusage für die betroffenen Asylwerber einholen müssen - andernfalls muss die Abschiebung unterbleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in den vergangenen Jahren wiederholt Länder für Abschiebungen nach Griechenland verurteilt. Erst im vergangenen Herbst wurde Deutschland wegen einer Abschiebung eines Syrers nach Griechenland zu einer Strafzahlung verurteilt.
Wie viele Personen seit 2010 nach Griechenland abgeschoben oder nach Dublin-Verfahren rückgeführt wurden, war aus dem Innenministerium am Freitag vorerst nicht zu erfragen. Begrüßt wurde die VfGH-Entscheidung indes von der ÖVP. Generalsekretär Nico Marchetti sprach in einer Aussendung von einer "bahnbrechenden Entwicklung", durch die "eine Absurdität aus der Welt geschafft" worden sei. Dass Abschiebungen in Länder, in denen Asylwerber EU-Boden als erstes betreten hätten, verhindert wurden, habe "die Umsetzung der geltenden Rechtslage für Regierungen in ganz Europa praktisch unmöglich gemacht", so Marchetti. Die "Kehrtwende des Verfassungsgerichtshofs" sah er als "weiteren Beweis dafür, dass es in ganz Europa bei der Bekämpfung der illegalen Migration bergauf" gehe.