Den Reichen reicht es noch lange nicht: Coronakrise, Inflation und drohende Rezession können den Vermögenden nichts anhaben. Auch im Vorjahr ist die Zahl der Millionäre in Österreich munter weiter gestiegen, insgesamt gibt es hierzulande laut Schätzungen schon mehr als 176.000. Nicht nur deshalb werden jene Stimmen lauter, die die erneute Einführung einer sogenannten Reichensteuer fordern.
Was ist eine Vermögensteuer?
Was soll das überhaupt sein? Ist von einer Reichensteuer die Rede, wird damit meistens eine reine Vermögensteuer als Besteuerung von Vermögen ab einer gewissen Grenze verstanden -das wäre etwa in Form gestaffelter Steuersätze für Vermögen ab einer Million Euro möglich. Eine Alternative wäre die Einführung einer Erbschafts-und Schenkungssteuer. Derzeit gibt es in Österreich nur zwei Steuern, die ansatzweise als Vermögensteuern bezeichnet werden können: Erstens die Grundsteuer für den Besitz von Land und Immobilien, zweitens die Grunderwerbssteuer auf deren Kauf. Allerdings wurden die dafür nötigen Einheitswerte seit einem halben Jahrhundert nicht mehr aktualisiert.
In der öffentlichen Diskussion überwiegen Halbwissen, Vorurteile und Verwechslungen unterschiedlicher Begriffe -etwa über die Auswirkungen einer Erbschaftssteuer, die angeblich alle Österreicher betreffen könnte. News hat drei führende Steuerexperten um ihre Einschätzung gefragt: Margit Schratzenstaller, Ökonomin des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo), Anna-Maria Anderwald von der Universität Graz und Christian Keuschnigg, Professor für Nationalökonomie an der Universität St. Gallen und Leiter des Wirtschaftspolitischen Zentrums in Wien.
Was bringt eine Vermögensteuer finanziell?
Für Christian Keuschnigg steht fest: "Bei einer lückenlosen Steuer wäre das sehr viel." Schließlich sei das gesamte Vermögen in der Wirtschaft ein Vielfaches des BIPs, da wäre ein Prozent dieser Bemessungsgrundlage mehr, als Österreich derzeit mit der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent auf Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne (KESt) erzielt. "Allerdings gäbe es dann viele Abzüge und Freibeträge, beispielsweise den Freibetrag von einer Million, was das Aufkommen wieder stark schmälern würde."
Entscheiden neben Höhe und Verteilung der Vermögen wären die Grundlage für deren Berechnung bzw. mögliche Ausweichreaktionen, etwa durch legale bzw. illegale Steuervermeidung oder durch geringere Vermögensbildung. Margit Schratzenstaller: "Insofern sind Aufkommensschätzungen immer mit relativ großer Unsicherheit behaftet." Das Wifo hat bei einem Steuersatz von einem Prozent für Vermögen über einer Million Euro und 1,5 Prozent für Vermögen über fünf Millionen Euro vor kurzem ein Aufkommen von rund fünf Milliarden Euro geschätzt. Dies gelte allerdings unter der Annahme einer EU-weiten Einführung einer harmonisierten Vermögensteuer. "Würde Österreich im nationalen Alleingang diese einführen, wären umfangreichere Ausweichreaktionen und damit ein deutlich geringeres Aufkommen zu erwarten", betont Schratzenstaller.
Wie aufwendig wäre die Umsetzung?
Die Wiedereinführung einer Reichensteuer -in welcher Form auch immer -erfordert entsprechenden Aufwand. Bei einer reinen Vermögensteuer, die den tatsächlichen Reichtum beurteilt und besteuert, wäre die Bewertung schwierig, vor allem bei Grundstücken und Unternehmen, denn es müssten stets aktuelle Daten ermittelt werden. Sollte das System hingegen möglichst einfach und kostengünstig gestaltet werden, würden sich wiederum Schlupflöcher bieten. Wie hoch der administrative Aufwand ist, hänge stark von der Ausgestaltung der Vermögensteuer ab, meint Schratzenstaller. "Je stärker die Steuer auf hohe Vermögen fokussiert, desto besser ist das Verhältnis aus Verwaltungsaufwand und Steuereinnahmen." Zudem kann mit Ausnahmeregeln für aufwendig zu bewertende Vermögensgegenstände der administrative Aufwand verringert werden, etwa durch Freibeträge für Kunstgegenstände. Und Bewertungsverfahren für die tatsächlichen Verkehrswerte könnten zugleich für andere Steuern angewendet werden, vor allem für die Grundsteuer, die ja in Österreich auf veralteten Einheitswerten beruht.
Könnte es rechtliche Hürden geben?
Nettovermögensteuern -also jährliche Steuern auf das Reinvermögen eines Steuerpflichtigen, die in die Vermögenssubstanz eingreifen -sind nach Ansicht von Anna-Maria Anderwald insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer Umverteilung verfassungsrechtlich zulässig. "Allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich einer verfassungskonformen Ausgestaltung einer solchen Steuer." Das zentrale Problem ist nämlich die gleichmäßige Bewertung der einzelnen Vermögensteile. Das gilt besonders für Privatvermögen, denn diese müssten jährlich zum Marktwert bewertet werden -und da bereiten Erfassung und Bewertung von Schmuck, Antiquitäten, Gemälden, Sammlungen und Ähnlichem Schwierigkeiten. "Neben dem hohen Verwaltungsaufwand besteht zusätzlich ein Identifikationsproblem", sagt Anderwald. Zwar können inländisches Grund-und Unternehmensvermögen nahezu lückenlos erfasst werden, beim Privatvermögen sind aber die Finanzämter auf die Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen angewiesen. Das bedeute aber nicht, dass die Steuer nicht umgesetzt werden kann.
Wäre eine Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer die beste Variante?
2008 wurde die Erbschaftssteuer in Österreich abgeschafft, in Europa hingegen gibt es heute in den meisten Ländern eine solche Steuer, unter anderem in Deutschland. Die Erbschaftssteuer wäre eine sinnvolle Alternative für eine Vermögensteuer, meint Margit Schratzenstaller. Internationale empirische Analysen würden zeigen, dass Ausweichreaktionen auf eine Erbschaftssteuer deutlich geringer sind. "Etwa weil potenzielle Erblasser sich nicht mit ihrem Ableben auseinandersetzen wollen oder weil sie ihr Mortalitätsrisiko unterschätzen." Zudem sei eine Vermögensteuer aufgrund der jährlichen Erhebung stärker im Bewusstsein als eine Erbschaftssteuer, die einmalig in der Zukunft anfällt. Weil Vermögen und Vermögenskonzentration weiter deutlich zunehmen dürften, könnte eine Erbschaftssteuer auf hohe Erbschaften langfristig ein "beträchtliches Aufkommenspotenzial" haben, wie die Wifo-Expertin meint. Auch Anna-Maria Anderwald sieht eine Erbschafts-und Schenkungssteuer als sinnvollere Variante.
Damit könnte der ungehinderten Vermögensübertragung und der Vermögensanhäufung entgegengewirkt werden. "Insbesondere infolge der langen Periode ununterbrochener Vermögensakkumulation ist die jährliche Erbmasse in den letzten Jahren rapide angestiegen und wird weiter ansteigen." Im Hinblick auf die Identifikation und Bewertung von Vermögenswerten stellen sich zwar dieselben Probleme wie bei der jährlichen Vermögensteuer. Allerdings fallen die Erhebungskosten bei der Erbschafts-und Schenkungssteuer aufgrund der geringeren Zahl an Bewertungsanlässen weit weniger ins Gewicht -sie wird meist ja nur einmal pro Generation anfallen. "Zusätzlich könnte hier auf bereits bestehende Bewertungsverfahren, etwa im Verlassenschaftsverfahren, zurückgegriffen werden."
Christian Keuschnigg hingegen meint, dass es mit der Grundsteuer und der Grundverkehrssteuer schon eine Form der Erbschafts-und Vermögensbesteuerung gäbe. " Und Immobilienvermögen machen einen ganz erheblichen Teil des Gesamtvermögens aus." Während eine Vermögensteuer eine Steuer auf den Bestand ist, erfasst eine Erbschafts-und Schenkungssteuer die Vermögensübertragung an die nächsten Generationen. "In Österreich werden Kapitalerträge konsequent zu Lebzeiten mit der KESt besteuert, da hat eine zusätzliche Steuer am Lebensende eine geringere Rechtfertigung und artet zu einer Mehrfachbesteuerung aus", meint er.
- 1 % der österreichischen Bevölkerung besitzen laut Analyse der AK Oberösterreich knapp 40 Prozent des gesamten Vermögens
- 56,4 % des privaten Nettovermögens in Österreich sind laut Europäischer Zentralbank in Händen der reichsten 10 Prozent -das Vermögen ist hierzulande im Europa-Vergleich besonders ungleich verteilt; nur in drei Ländern ist die Ungleichheit größer
- 1,3 % der Steuereinnahmen in Österreich (Stand 2019) kommen von Vermögen; im OECD-Vergleich liegt Österreich auf dem fünftletzten Platz
Bringt eine Reichensteuer soziale Gerechtigkeit?
Fest steht: In Österreich werden Arbeitseinkommen deutlich höher, Vermögen aber deutlich geringer besteuert als im internationalen Durchschnitt. Die Wiedereinführung einer Erbschaftssteuer und die Stärkung der Grundsteuer könnten einen Beitrag zu einer ausgewogeneren Abgabenstruktur leisten, meint Schratzenstaller. Nachsatz: "Wenn die Einnahmen zur Senkung der Abgaben auf Arbeit verwendet werden."
Anna-Maria Anderwald meint, dass eine klassische Vermögensteuer von einem Prozent ab einer Million Euro aus Finanzierungssicht nicht viel bringe, sehr wohl aber aus Sicht der Umverteilung. "Diese Umverteilungsfunktion kann dazu dienen, eine sozialpolitisch gewünschte Wohlstandskorrektur vorzunehmen." Es müsste letztlich von der Bevölkerung entschieden werden, ob es einer solchen Korrektur bedarf. "Vermögen stellt den gegenwärtigen Wert des zukünftigen Einkommens dar." Außerdem passiere in einer sozialen Marktwirtschaft wie Österreich die gewünschte Umverteilung derzeit mehr auf der Ausgabenseite -mithilfe von Sozialleistungen, aber auch durch das Gesundheits-und Bildungssystem -anstatt der Einnahmenseite.
"Allerdings muss auch die Einnahmenseite, nämlich das Steuersystem, gerecht ausgestaltet sein." In Österreich sei man eben der Meinung, das ist dann der Fall, wenn es in den Grundzügen dem Leistungsfähigkeitsgedanken entspricht: Menschen mit hohen Einkommen sollen mehr zum Steueraufkommen beitragen als Menschen mit niedrigen Einkommen. Christian Keuschnigg glaubt hingegen nicht, dass in Österreich Kapitaleinkommen unterbesteuert sind. Sein Argument: Auf Unternehmensebene würden zur Körperschaftsteuer von 25 Prozent auch die KEST mit 27,5 Prozent dazukommen, wenn die Gewinne ausgeschüttet werden. "Beides zusammen ergibt in etwa den Spitzensatz der Lohnsteuer." In dieser Hinsicht seien Klein-und Mittelbetriebe im Vergleich zu den Lohnempfängern nicht begünstigt.
Was sind die negativen Auswirkungen einer Vermögensteuer?
Es gibt kaum empirische Evidenz zu den Auswirkungen von vermögensbezogenen Steuern auf den Wirtschaftsstandort. Negative Effekte -etwa auf Investitionen - seien nicht auszuschließen, sagt Schratzenstaller. "Allerdings gibt es keine Steuern ohne unerwünschte Auswirkungen." Studien würden nahelegen, dass die von Abgaben auf Arbeit ausgehenden negativen Wachstums-und Beschäftigungseffekte höher sind als jene von vermögensbezogenen Steuern. Es müssten allerdings Initiativen gesetzt werden, um den Transfer von Vermögen in Steueroasen weiter einzudämmen und eine effektive Vermögensbesteuerung sicherzustellen. "Je weniger es nämlich gelingt, hohe Vermögen und Erbschaften zu besteuern, desto höher müssen immobile Faktoren wie Arbeit und Konsum besteuert werden, um die öffentlichen Ausgaben zu finanzieren."
Nach Ansicht von Christian Keuschnigg ist es ein Problem, dass die Vermögensteuer oft an die Substanz geht. Seine Rechnung: Wenn das Vermögen eine Rendite von 4 Prozent abwirft, entspricht ein Steuersatz von 1 Prozent einem Viertel des Ertrags, also einer zusätzlichen Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. "In der Rezession ist oft kein Ertrag da, aber die Vermögensteuer ist immer noch ein Prozent und verzehrt die Substanz." Daher sei es besser und gerechter, eine Kapitalertragsteuer wie schon jetzt üblich zu erheben. Wenn aber Österreich einseitig die Kapitaleinkommen stärker besteuert, werde es sicher Absetzbewegungen geben. "Arbeit braucht Kapital und Kapital braucht Arbeit."
Ist die Einführung einer neuen Steuer derzeit realistisch?
"Vermögensbezogene Steuern haben in der österreichischen Steuerpolitik seit Jahrzehnten keine hohe Priorität", meint Schratzenstaller. Werde sich der Arbeitskräftemangel aber weiter verstärken und zugleich die Ungleichheit von Vermögen zunehmen, könnte der Druck in diese Richtung steigen. "So könnten das Arbeitsangebot erhöht und gleichzeitig die Vermögensungleichheit verringert werden." Es könne sein, dass die große Not in den öffentlichen Kassen erfinderisch macht, und man in einer höheren Vermögens-und Erbschaftsbesteuerung eine Einnahmenquelle sieht, meint Keuschnigg. "Ich bezweifle, dass gerade den Arbeitenden damit gedient wäre. Es reicht, wenn die Reichen die bestehenden Steuern zahlen, dann stemmen sie bereits jetzt den Löwenanteil der Steuereinnahmen."
"Politiker greifen ungern Themen auf, die in der Bevölkerung als unbeliebt gelten", konstatiert Anderwald. Sogar der Vorschlag einer Einführung einer Erbschafts-und Schenkungssteuer in Verbindung mit der Senkung der Steuern auf Arbeit galt in breiten Teilen der Bevölkerung viele Jahre als unpopulär. "Verhaltensökonomische Studien haben gezeigt, dass selbst diejenigen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie jemals eine Erbschafts-oder Schenkungssteuer zahlen werden, eine solche Steuer ablehnen, weil sie die Möglichkeit einer zufälligen Erbschaft oder eines Lottogewinns nicht ausschließen." In den letzten Jahren sei aber ein Umdenken in der Bevölkerung zu beobachten. "Das geht zum einen einher mit der zunehmenden Vermögensungleichverteilung, die von Generation zu Generation erheblich zunimmt."
Zum anderen sei es auch Aufgabe der Wissenschaft, die Bevölkerung über etwaige Auswirkungen zu informieren. Eine Rolle könne auch die Zweckbindung von Steuern spielen, die bisher nicht angewendet wird -das heißt, der Staat kann Steuern zur Verwirklichung aller staatlicher Aufgaben verwenden. Für mehr Transparenz und um einen Konsens zur Vermögensbesteuerung in der Gesellschaft zu erzielen, wäre es denkbar, die erzielten Einkünfte künftig für entsprechende sozialstaatliche Zwecke einzusetzen. Dafür bedürfe es aber einer entsprechenden Rechtsgrundlage, sagt Anderwald.
Rückblick: Reichensteuer in Österreich
Eine Vermögensteuer wäre nichts Neues für Österreich: Eine solche gab es bis 1994, sie betrug für Privatpersonen ein Prozent des Reinvermögens, gekürzt um Schulden und Lasten, sowie 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage als sogenanntes Erbschaftssteueräquivalent für Betriebe. Laut Berechnungen der Wirtschaftskammer wurde diese zu 80 Prozent von Unternehmen getragen. 1994 wurde diese Steuer unter dem damaligen Finanzminister Ferdinand Lacina abgeschafft; seit 2008 gibt es auch keine Erbschaftssteuer mehr. In den vergangenen Jahren wurde aber wiederholt über die erneute Einführung von Vermögens-bzw. Erbschaftssteuer diskutiert; das war vor allem im Zuge der Eurokrise 2010 der Fall. Laut einer Analyse des Momentum Instituts - ein Thinktank mit Nähe zu Arbeiterkammer und ÖGB - dominierten in den Jahren 2005 bis 2020 in Medien die ablehnenden Kommentare. Wegen der hohen Staatsausgaben nach der Coronakrise und der nötigen Unterstützung für Privathaushalte und Wirtschaft aufgrund hoher Energiepreise wurde das Thema zuletzt wieder aufgegriffen. Eine Umfrage der Volkshilfe will herausgefunden haben, dass acht von zehn Österreichern für die Einführung einer Vermögensteuer sind.
Überblick: Reichensteuern in Europa
Deutschland: 1997 wurde die Vermögensteuer abgeschafft, weil das Bundesverfassungsgericht befand, dass die Besteuerung von Immobilien und Geldvermögen ungleich war. Hingegen gibt es in Deutschland eine Erbschaftssteuer, die 2019 rund sieben Milliarden an Steuereinnahmen brachte.
Schweiz: Als Ergänzung zur Einkommensteuer wird eine Vermögensteuer eingehoben, für die das Gesamtvermögen entscheidend ist und die von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Die Einnahmen daraus machen jedenfalls rund ein Prozent des BIPs aus.
Spanien: Das jüngste Beispiel in Europa für die (Wieder)Einführung einer Reichensteuer ist Spanien. Die Linkskoalition will für Vermögen von mehr als drei Millionen Euro ab Anfang 2023 eine auf zwei Jahre befristete Steuer einführen, die als Solidaritätssteuer bezeichnet wird. Die Steuersätze liegen zwischen 1,7 und 3,5 Prozent. Frankreich: Eine als Reichensteuer bezeichnete Steuer von 75 Prozent für Einkommen von mehr als einer Million Euro wurde Anfang 2015 abgeschafft. Die Einnahmen waren überschaubar, die Kapitalflucht enorm.
Südamerika: In einigen Ländern wurden während der Coronakrise reiche Personen zur Kasse gebeten. In Argentinien etwa wurde eine einmalige Abgabe für Vermögen ab rund zwei Millionen Euro fällig
Dieser Beitrag erschien ursprünglich im News-Magazin 07/2023.