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Diese trug sich in den Jahren 2016 und 2017 zu. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH bzw. englisch: ICC) hatte im Jahr 2019 Ermittlungen in dem Fall aufgenommen. Im August 2017 waren mehr als 740.000 Rohingya vor einer Militäroffensive in Myanmar ins benachbarte Bangladesch geflüchtet. Sie leben seither unter schwierigsten Bedingungen in Flüchtlingslagern im Südosten Bangladeschs.
Die Rohingya wurden Opfer von Massenvergewaltigungen und Morden, oftmals wurden ganze Dörfer abgebrannt. Die Vereinten Nationen bezeichnen ihre Verfolgung als Völkermord. Durch ein 1982 erlassenes Gesetz wurde den Rohingya die Staatsbürgerschaft verwehrt. Dies machte sie nach UNO-Angaben zur größten staatenlosen Gruppe weltweit, obwohl die Rohingya seit Generationen in Myanmar lebten.
Das Militär in Myanmar hatte im Februar 2021 geputscht und Regierungschefin Aung San Suu Kyi entmachtet. Seither regiert die Junta unter Min Aung Hlaing mit brutaler Gewalt. Friedensnobelpreisträgerin Suu Kyi sitzt in Haft.
Dies sei der erste Antrag auf einen Haftbefehl gegen hochrangige Staatsfunktionäre in Myanmar, teilte die Anklage mit. Weitere sollen folgen. Dem Antrag müssen nun noch die Richter zustimmen.
Der Anklage liegt nach eigenen Angaben eine Fülle von Beweisen vor wie Zeugenaussagen, Dokumente, Fotos und Videos. "Damit werden wir gemeinsam mit all unseren Partnern zeigen, dass die Rohingya nicht vergessen sind", sagte Khan. "Dass sie, wie alle Menschen auf der Welt, Anspruch auf den Schutz durch das Gesetz haben."
Menschenrechtler begrüßten den Antrag. Dieser sei "ein wichtiger Schritt, um den Kreislauf von Missbrauch und Straflosigkeit zu durchbrechen", teilte Human Rights Watch mit. Die Mitgliedsländer des Internationalen Strafgerichtshof sollten den Vorstoß als Erinnerung an die Bedeutung des Gerichts betrachten, wenn andere Türen zur Gerechtigkeit geschlossen seien.