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Ungarn verlässt den Internationalen Strafgerichtshof

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Strafgerichtshof hat künftig nicht mehr alle EU-Staaten als Mitglieder
©APA/APA/ANP/ROBIN UTRECHT
Ungarn verlässt nach dem Willen seiner Regierung den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Das gab der ungarische Kanzleiminister Gergely Gulyás am Donnerstag laut der amtlichen Nachrichtenagentur MTI bekannt. Das Austrittsverfahren werde noch im Laufe des Donnerstags von der Regierung eingeleitet, so Gulyás. Der Austritt werde sich im Rahmen des ungarischen Verfassungsrechts sowie des Völkerrechts bewegen.

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Ungarn ist der erste EU-Staat, der aus dem Römischen Statut austritt. Die Europäische Union hat sich in der Vergangenheit auch mit formellen Kooperationsvereinbarungen zu einer engen Zusammenarbeit mit dem im niederländischen Den Haag ansässigen Gericht bekannt. Die Ankündigung aus Budapest fällt auf den Tag, an dem der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu trotz internationalen Haftbefehls in Ungarn eingetroffen ist.

Netanyahu war vom ungarischen Premier Viktor Orbán eingeladen worden, obwohl der Internationale Strafgerichtshof vor dem Hintergrund des Krieges im Gaza-Streifen im November einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten erlassen hatte. Ungarn fühlte sich jedoch nicht an die Entscheidung des Gerichtshofes gebunden. Orbán hatte diese scharf verurteilt und Netanyahu nach Ungarn eingeladen.

Mit einem Austritt aus dem Strafgerichtshof macht sich Ungarn nicht frei von der Pflicht, den Haftbefehl gegen Netanyahu zu vollstrecken. Ein Austritt aus dem Grundlagenvertrag des Gerichts tritt erst ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung in Kraft. Aber auch danach bleiben die Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner Mitgliedschaft übernommen hatte. Also auch Ungarn muss demnach weiter bei Ermittlungen mit dem Gericht zusammenarbeiten, wenn diese vor dem Austritt begonnen hatten.

Allerdings sind die Konsequenzen für Ungarn voraussichtlich überschaubar: Wenn ein Staat seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann das Gericht den Fall zwar der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen. Und diese kann dann über weitere Maßnahmen gegen diesen Staat entscheiden. Große Folgen aber wird das kaum haben. Für das Gericht steht dagegen einiges auf dem Spiel. Wenn seine Anordnungen missachtet werden, untergräbt das die Autorität des Gerichts.

Ungarns Austrittsankündigung erfolgte nur wenige Stunden, nachdem Israels Regierungschef Netanyahu zu einem mehrtägigen Besuch in Budapest eingetroffen war. Seine Ankunft bestätigte der ungarische Verteidigungsminister Kristof Szalay-Bobrovniczky, der ihn am Flughafen empfing. Es ist die erste Reise Netanyahus nach Europa, seit der IStGH im vergangenen November wegen des Vorgehens im Gaza-Krieg einen Haftbefehl gegen ihn verhängt hat. Seine Rückreise ist am Sonntag vorgesehen.

Israelischen Medienberichten zufolge wollte Netanyahu am Donnerstag neben Orban auch den ungarischen Staatspräsidenten Tamas Sulyok treffen. Einzelheiten zu dem Besuch wurden - entgegen den Gepflogenheiten - vorher nicht bekanntgegeben. Auch auf Anfrage äußerte sich das Pressebüro des ungarischen Ministerpräsidenten nicht dazu. Der heikle Charakter des Besuchs angesichts des Haftbefehls gegen Netanyahu liegt auf der Hand.

Orban pflegt seit langem gute Beziehungen zu Netanyahu. Beide Politiker teilen ähnliche Auffassungen über eine möglichst unbeschränkte Regierungsmacht ohne allzu hinderliche Gewaltenteilung. Und beide betrachten eine unabhängige Justiz, eine offene Gesellschaft und freie, kritisch berichtende Medien als Hindernisse für ihre politischen Ambitionen.

Orban unterstützt vorbehaltlos die Vorgangsweise der Regierung Netanyahus im Gaza-Krieg. Als Mitglied der Europäischen Union hat Ungarn immer wieder Resolutionen der EU blockiert, die sich für Waffenruhen und mehr Rücksichtnahme auf die palästinensische Zivilbevölkerung im Gazastreifen aussprachen. Wegen der Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundregeln hat die EU auch einen Teil der europäischen Fördermittel für Ungarn entzogen oder eingefroren.

Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz erwartet nicht, dass Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu bei einem Deutschland-Besuch verhaftet werden würde. "Dass es zu einer Verhaftung kommt, kann ich mir nicht vorstellen", sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Berlin auf eine entsprechende Frage.

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