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Wie zunächst der "Standard" berichtet hatte, soll die Abkehr von der vorsorglichen Ganzkörper-Kontrolle als Kassenleistung in Niederösterreich ab 1. April erfolgen. Dabei hat sich von den vertraglichen Grundlagen zwischen Ärztekammer und ÖGK nichts geändert. In der Ärztekammer ist man aber der Ansicht, dass dies gar nicht Teil der Vorsorgeuntersuchung sei und der Vertragspunkt nur als kurative Leistung gelte, wie gegenüber dem "Kurier" betont wurde.
Statt insgesamt rund 40 Euro, davon 19 für die Hautuntersuchung selbst, wollen die Mediziner von den Patienten nun privat 60 bis 90 Euro verlangen, berichtete die "ZiB2" des ORF am Donnerstag. Dass es den Ärzten - wie von ihnen beteuert - aber nicht ums Geld geht, glaubt man in der ÖGK nicht. Man warnt vor einer Verunsicherung der Bevölkerung und sieht eine einseitige Änderung der Vorgangsweise.
Gegenüber der APA betonte man in der ÖGK, dass man nach dem Kurienbeschluss unverzüglich mit der Ärztekammer in Kontakt treten werde. "Wir werden diesen Beschluss nicht akzeptieren", so eine Sprecherin. Sollten die Gespräche nicht positiv verlaufen, wolle man in ein Schiedskommissionsverfahren auf Landesebene gehen, um diese Frage zu klären. Gibt es auf dieser Ebene keine Klärung, käme dann das Bundesverwaltungsgericht zum Zug.
In anderen Bundesländern gibt es in diesem Bereich ebenfalls schon Einschränkungen, etwa in der Steiermark, in Tirol und in Vorarlberg. In Oberösterreich und Salzburg gibt es laut ÖGK eine eigene Leistungsposition für Muttermalvorsorge. Der Vertrag in Wien ähnelt jenem in Niederösterreich, dort werde er aber so wie bisher gehandhabt, hieß es in der Kasse. Ändern könnte sich all das durch den angestrebten bundesweiten Gesamtvertrag. Bisher scheiterte dieser aber an den finanziellen Forderungen der Ärztevertreter.