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Schon vergangene Woche hatte das Verfassungsgericht einen ähnlichen Antrag eines weiteren unterlegenen Präsidentschaftsbewerbers für unzulässig befunden. Auch Stefan Popescu hatte die völlig intransparente Wahlkampffinanzierung des aus dem ersten Wahlgang siegreich hervorgegangenen Rechtsextremisten Georgescu als nicht mit der Verfassung konform bezeichnet. Die Verfassung Rumäniens sieht nämlich vor, dass die Ergebnisse einer Präsidentenwahl annulliert werden können, wenn diese "auf Betrug" beruhen und "die Reihenfolge der Kandidaten, die in die Stichwahl eingezogen sind", beeinflusst haben.
In der Stichwahl muss sich Georgescu der konservativen Oppositionsführerin Elena Lasconi stellen, die auf Platz zwei landete. Der sozialdemokratische Ministerpräsident und Favorit Marcel Ciolacu wurde überraschend nur Dritter und schaffte es nicht in die Stichwahl.
Am vergangenen Sonntag haben die Rumänen auch ein neues Parlament gewählt. Stärkste Partei wurde die sozialdemokratische PSD. Aber auch rechtsextreme Parteien schnitten überraschend stark ab.