von
Insgesamt verunglückten im vergangenen Jahr 3.434 Passanten im Straßenverkehr, 52 davon mit tödlichen Folgen. Von den 972 bei Dämmerung oder Dunkelheit Verletzten erlitten 215 schwere Blessuren, weitere 21 starben. "Alarmierend ist, dass 386 Fußgängerinnen und Fußgänger auf einem Schutzweg angefahren wurden", sagte VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky.
Der VCÖ ruft dazu Paragraph 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Erinnerung: "Der Lenker eines Fahrzeugs hat die Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen." Ein Fahrzeug darf sich zudem "einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann".
104 der bei Dämmerung oder Dunkelheit Verunglückten im vergangenen Jahr waren zu Fuß gehende Kinder. "Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, für die der Vertrauensgrundsatz nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist", heißt es dazu in der StVO. Darüber hinaus gilt bei Kindern der "unsichtbare Schutzweg": Ihnen muss auch dort, wo es keinen solchen gibt, das sichere Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden.
Die Verkehrsplaner sollten daher im Ortsgebiet auf Verkehrsberuhigung und verstärkt Tempo 30 setzen, sagte Jaschinsky. Der Anhalteweg sei um die Hälfte kürzer als bei 50 km/h. Um die Sichtbarkeit zu verbessern, solle das Halte- und Parkverbot bei Schutzwegen von fünf auf zehn Meter erweitert werden. Außerdem gehörten sie besser beleuchtet.