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Rosenkranz habe in der Präsidiale "klar gemacht, dass er auch gesetzeskonform vorgeht, aber auch dem nachkommen wird, was er angekündigt hat, also zur Seite zu treten", berichtete Bures gegenüber dem Ö1-"Mittagsjournal". Der Nationalratspräsident muss allerdings, wie er schon mehrmals betont hatte, die Kundmachung des neuen Gesetzes abwarten. Dies dürfte in den kommenden Wochen der Fall sein.
In der Verfassungsbestimmung wird festgehalten, dass sich der Nationalratspräsident als Vorsitzender des Kuratoriums des Nationalfonds vom Zweiten bzw. Dritten Präsidenten auch "gesamthaft" vertreten lassen kann. Er wolle "zur Seite" treten, erklärte er. Konkret meint Rosenkranz damit, dass er zwar offiziell Vorsitzender des Fonds bleiben, aber nicht mehr nach außen auftreten wolle. "Ich werde an keinen Feiern und Verleihungen mehr teilnehmen."
Zudem kann der Zweite Nationalratspräsident, also aktuell Haubner, vom Hauptausschuss zum Vorsitzenden gewählt werden. Das wäre dann der Fall, wenn es die politischen Mitglieder des Kuratoriums, aktive und ehemalige Nationalrats- und Bundesratsabgeordnete, entsprechend beantragen. Gäbe es gegen den Zweiten Präsidenten auch Einwände, könnte auch die Dritte Präsidentin bestimmt werden.
Dass der schlagende Burschenschafter Rosenkranz von Gesetzes wegen als Nationalratspräsident auch Vorsitzender des Nationalfonds ist, war unter anderem von Opferverbänden und der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) kritisiert worden. Als Reaktion darauf wurde auf Initiative der Grünen im Nationalrat die Möglichkeit geschaffen, das Amt an den Zweiten Präsidenten oder die Dritte Präsidentin zu übertragen. Von der FPÖ gab es scharfe Kritik an der "Anlassgesetzgebung".