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Rosenkranz dürfte Nationalfonds-Vorsitz verlieren

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Parteien hoffen auf Rosenkranz' Rücktritt
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Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich im Verfassungsausschuss des Nationalrats mit den Grünen auf eine Änderung beim Vorsitz des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus verständigt. Nationalratspräsident und Burschenschafter Walter Rosenkranz (FPÖ) dürfte damit den Vorsitz verlieren - er kann sich nach der Gesetzesänderung zurückziehen oder aus der Rolle entfernt werden. Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hatte mehrmals seinen Rücktritt gefordert.

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Der Antrag, der der APA vorliegt, sieht vor, dass die Leitung des Fonds nicht mehr zwingend beim Nationalratspräsidenten liegt. Er könnte sich mit der Gesetzesänderung vom Zweiten oder Dritten Präsidenten für bestimmte Angelegenheiten oder auch gesamthaft vertreten lassen. Der Hauptausschuss des Nationalrats soll zudem den Zweiten oder Dritten Präsidenten zum Vorsitzenden des Kuratoriums, des obersten Organs des Fonds, wählen können - der Nationalratspräsident müsste damit nicht freiwillig Platz machen. Damit würden alle Aufgaben an die gewählte Person übergehen; aktuell wären das Peter Haubner (ÖVP) oder Doris Bures (SPÖ). Die FPÖ hat dem Antrag nicht zugestimmt.

Die IKG hatte angekündigt, an Sitzungen des Nationalfonds nicht mehr teilzunehmen, sofern diese wie gesetzlich vorgesehen von Rosenkranz geführt werden. Die Bedenken seien berechtigt und ernst zu nehmen, so die SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz in einer Aussendung. "Ich hoffe, Rosenkranz nimmt nun seine Verantwortung wahr und lässt sich gesamthaft vertreten, um die gute Kooperation des Nationalfonds mit der Vertretung der Opfer weiter sicherzustellen."

"Walter Rosenkranz hat in seiner Antrittsrede als Nationalratspräsident selbst bekannt, dass er nicht ansteht, 'als Person zur Seite zu treten', sollten Teile der jüdischen Gemeinschaft in Wien und ganz Österreichs einen Dialog mit ihm verweigern", erinnerte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl, "dementsprechend nehmen wir ihn bei seinem Wort." Auch der Grüne Rechtsextremismus-Sprecher Lukas Hammer hofft, dass Rosenkranz einsehe, "dass er als Vorsitzender des Nationalfonds nicht tragbar ist und freiwillig zur Seite tritt", wie er im Ö1-"Mittagsjournal" sagte. Er verwies darauf, dass gegen den ehemaligen Büroleiter des Nationalratspräsidenten wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz ermittelt wird.

IKG-Präsident Oskar Deutsch sprach in einem Statement von "weisen Änderungsvorschlägen", die "Österreichs Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus Rechnung tragen" würden. Ausdrücklich befürwortete er auch die Möglichkeit des Hauptausschusses, den Zweiten Präsidenten zum Vorsitzenden des Kuratoriums zu wählen, wenn Rosenkranz nicht freiwillig geht.

Die FPÖ stellte sich gegen die Gesetzesänderung. Die Aufgaben des Nationalfonds - Wiedergutmachung an Opfer, Hinterbliebene und Nachkommen - "sind nicht nur der Freiheitlichen Partei von großer Wichtigkeit, sondern mit ihr auch dem Nationalratspräsidenten Dr. Walter Rosenkranz. Dass er nun durch dieses neue Gesetz de facto vom Vorsitz ausgeschlossen werden soll, ist kein Beitrag für Aussöhnung und Erinnerungskultur, die niemandem verwehrt bleiben sollte, schon gar nicht der stärksten demokratischen Partei in Österreich", wird Justizsprecher Harald Stefan zitiert. Die Gesetzesänderung benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat, diese wäre mit Zustimmung der Regierungsparteien und der Grünen gegeben.

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