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RH kritisiert fehlende gesamtstaatliche Blackout-Strategie

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Keine einheitliche Kommunikation und keine bundesweite Übung
©APA/APA/THEMENBILD/EVA MANHART/EVA MANHART
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Für den Fall eines Blackouts fehlt in Österreich ein gesamtstaatlicher Plan zur Information und Kommunikation. Das kritisiert der Rechnungshof (RH) in einem am Freitag veröffentlichten Bericht. Alle Gebietskörperschaftsebenen hätten Vorbereitungen für einen solch umfassenden Stromausfall getroffen - jedoch sind diese unterschiedlich intensiv und unterschiedlich weit fortgeschritten. Der RH empfiehlt, die Vorbereitungsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und zu optimieren.

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Geprüft wurde auf Bundesebene unter anderem beim Innen- und beim Verteidigungsministerium, auf Landesebene im Land Steiermark und auf Gemeindeebene in der Stadtgemeinde Feldbach. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2018 bis 2023. Die Definition für einen Blackout war laut Rechnungshof in den Bundesländern unterschiedlich.

Ein Blackout ist von regionalen Stromausfällen oder einer Strommangellage zu unterscheiden, betonte der RH. Es sei ein überregionaler, plötzlich auftretender Stromausfall, gefolgt von Infrastruktur- und Versorgungsausfällen. In einem derartigen Szenario muss auch mit dem Wegfall gewohnter Kommunikationsmöglichkeiten wie Handy oder Internet gerechnet werden. Ebenso eingeschränkt sind die Mobilität und die Versorgung mit Alltagsgütern.

Zur Zeit der Rechnungshofprüfung waren einzelne Blackout-Maßnahmen noch nicht voll ausgearbeitet, andere weit fortgeschritten oder in Umsetzung. Gemeinsam waren auf allen Ebenen die Bestimmung von blackoutrelevanten Aufgaben und dafür erforderliches Personal. So definiert im Land Steiermark beispielsweise jede Landesdienststelle für sich, welche Aufgaben sie als blackout-relevant erachtet. Das Innenministerium definiert die Aufgabenstellungen zentral auch für die nachgeordneten Dienststellen. Das Außenministerium legt fest, dass sich Personal bestimmter Organisationseinheiten im Blackout-Fall in der Zentralstelle in Wien einzufinden hat.

Neben der uneinheitlichen Blackout-Begriffsdefinition waren auch die behördeninterne Kommunikation beziehungsweise der Kommunikationsweg je nach Land verschieden. Die Zuständigkeiten und Kommunikationswege sollten im Voraus definiert werden, um in der Katastrophensituation keine Zeit zu verlieren, lautet daher die Empfehlung des Rechnungshofes. Die Rahmenbedingungen sollten automatisch ohne weitere Entscheidungssuche angewendet werden. Eine bundesweite Übung zur Kommunikation in der Krise fand in Österreich bisher nicht statt, hielt der RH fest.

Feldbach ist auf Gemeindeebene ein Vorreiter bei Blackout-Vorbereitungen, die auch wissenschaftlich begleitet werden. Die fünftgrößte Stadt der Steiermark setzte ihre Vorbereitungsmaßnahmen bis September 2023 großteils um, berichtete der RH. Dazu gehören: die Stärkung der Eigenvorsorge der Bewohnerinnen und Bewohner, die Einrichtung von elf notstromversorgten fußläufig erreichbaren Selbsthilfebasen verteilt auf das Gemeindegebiet, die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur und relevanter Betriebe, die gesicherte Treibstoffversorgung durch eine notstromversorgte Tankstelle sowie die Gewährleistung der Kommunikation und Information.

Aus Sicht des Rechnungshofes sind diese Maßnahmen geeignet, die Anpassungsfähigkeit Feldbachs im Fall eines Blackouts zu erhöhen. Die Erkenntnisse aus den von der Stadtgemeinde gesetzten Maßnahmen sollten österreichweit berücksichtigt werden.

( S E R V I C E - Ganzer Bericht im PDF: https://go.apa.at/2oisqXBK )

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