von
Eine erfolgreich beantragte ETA berechtigt zu mehreren Reisen und Aufenthalten von bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Nicht benötigt wird die ETA von Inhabern britischer Visa, Aufenthaltsbewilligungen oder eines Post-Brexit-Aufenthaltstitels ("Settled Status" oder "Pre-Settled-Status"). Die Reisegenehmigung entspricht in etwa der von Reisen in die USA bekannten ESTA, informiert das österreichische Außenministerium auf seiner Internetseite. Auch die Europäische Union plant für die erste Jahreshälfte 2025 die Einführung einer elektronischen Reisegenehmigung für Besucher aus Nicht-EU-Staaten ohne Visapflicht.
(S E R V I C E - Registrierung per App oder Browser: www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta - Infos der österreichischen Botschaft in London zur ETA: https://go.apa.at/Xuosv4W9 )