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Prozess in Wien nach Schlepper-Katastrophe im Mittelmeer

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Im Zusammenhang mit einer katastrophalen Schlepperfahrt, bei der hunderte Geflüchtete im Mittelmeer ertrunken sind, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht gegen zwei Syrer verhandelt worden. Die beiden Angeklagten sollen von Wien aus die Schleppung von fünf Personen organisiert haben, die sich auf einem Fischerkutter befanden, der in Libyen aufgebrochen war und am 14. Juni 2023 vor der griechischen Küste sank. Von den 750 Passagieren überlebten nur 104 das Unglück.

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Bei den Überlebenden handelte es sich ausschließlich um Männer. Sämtliche Frauen und Kinder an Bord dürften im Nass ertrunken sein. Nur 79 Leichen konnten von der griechischen Küstenwache geborgen werden.

Die beiden Syrer im Alter von 27 und 29 Jahren sollen einer länderübergreifenden kriminellen Vereinigung angehört haben, die darauf angelegt war, syrischen Staatsangehörigen die illegale Einreise in die EU zu ermöglichen. In Bezug auf das Schiffsunglück sollen sie entgeltlich fünf Landsleuten einen Platz auf dem Kutter verschafft haben, wobei sie dafür zumindest 7.150 Dollar pro Person entgegennahmen und das Geld an übergeordnete Mitglieder der kriminellen Organisation weitergeleitet haben sollen.

Laut Anklage wurden die fünf Geschleppten "während der Beförderung längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt". Bevor es an Bord ging, sollen die Menschen mehrere Tage in einem Stall in der libyschen Wüste untergebracht worden sein, wo es weder Nahrung noch Wasser gab. Auf dem Fischerkutter solle es während der tagelangen Überfahrt weder Wasser noch Essen gegeben haben. Die Geflüchteten konnten auch nicht schlafen, "da sie das Boot für Lenkungsmanöver mangels Ruder mit ihrem eigenen Körpergewicht ausbalancieren mussten", so die Anklage.

Letztlich kippte der mit Menschen völlig überfüllte Kutter. Von den fünf Menschen, für deren Schicksal die Angeklagten verantwortlich sein sollen, überlebte einer. Die zwei Syrer bestritten vor einem Schöffensenat, mit dieser Katastrophe etwas zu tun gehabt zu haben.

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