Nach dem Tod eines 50-jährigen Patienten in einem Schlaflabor des Uniklinikums Salzburg im Juni 2023 hat sich am Dienstag eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft der mittlerweile pensionierten 64-jährigen Frau das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung vor. Sie soll ihren Überwachungspflichten nicht nachgekommen sein. Die Angeklagte hingegen glaubt, keinen ihr vorwerfbaren Fehler gemacht zu haben.
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