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Das Abschleppen kostet laut ÖAMTC "saftige" 301 Euro. Die Gebühr für die Verwahrung des Fahrzeuges am Abschleppplatz der MA 48 in Simmering beträgt elf Euro pro Tag. Der Strafrahmen liegt bei verkehrsbehinderndem Parken zwischen 36 und 108 Euro (bis zu 726 Euro bei schweren Vergehen - etwa das Parken auf Behindertenparkplätzen). Wer dann noch sein Auto mit dem Taxi holt, zahlt insgesamt mehr als 400 Euro, rechnete der Mobilitätsclub in einer Aussendung am Mittwoch vor.
Besonders abschleppgefährdet sind Autos, die in zweiter Spur, auf Behinderten-Parkplätzen, in Straßenbahn- oder Bushaltestellen, vor Hauseinfahrten oder in Taxizonen abgestellt werden. Auch auf Durchzugsstraßen, wie z.B. dem Gürtel, wird - bei dem in Verkehrsspitzenzeiten geltenden Halteverbot - rigoros abgeschleppt.
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es laut ÖAMTC zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze mit Kosten von 36 Euro. Es wird daher geraten, sich unbedingt zu informieren, ob der gefundene Parkplatz nicht ein Anrainerparkplatz ist.
(S E R V I C E - Informationen zu Anrainerplätzen unter: https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/anrainerparken, Alle Parkmöglichkeiten unter https://shorturl.at/LGqZL, www.oeamtc.at/parken)