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Nur jeder siebente Mensch mit Behinderung ist erwerbstätig

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©APA/APA/dpa/Uwe Zucchi
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In Österreich leben 760.000 Menschen mit registrierter Behinderung, sind also Pflegegeldbezieher oder haben einen Behindertenpass, den Status "begünstigt behindert" oder einen amtlich festgestellten Grad der Behinderung unter 50 Prozent. Von Bildung und Arbeitsmarkt ist diese Gruppe vielfach immer noch ausgeschlossen, zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Analyse der Statistik Austria. Nur 15 Prozent sind erwerbstätig, 39 Prozent haben maximal einen Pflichtschulabschluss.

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Mit 70 Prozent hat der überwiegende Anteil der Menschen mit registrierter Behinderung Ende 2022 eine Pension bezogen. Die übrigen Personen waren sonstige Nicht-Erwerbspersonen, arbeitslos, unter 15 Jahre alt oder noch in Ausbildung. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung sind 49 Prozent erwerbstätig, nur ein Fünftel bezieht eine Pension.

Unter Menschen mit registrierter Behinderung ab 15 Jahren ist der Anteil derer, die nach der Pflicht- bzw. Sonderschule keinen höheren Bildungsabschluss mehr machen, mit 39 Prozent deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung (knapp 24 Prozent). Besonders viele Registrierte mit maximal Pflichtschulabschluss gibt es unter Frauen (48 Prozent) bzw. nach Bundesländern in Vorarlberg (49).

Ähnlich wie in der Gesamtbevölkerung hatte zum Stichtag Ende 2022 rund ein Drittel der Registrierten einen Lehrabschluss, 14 Prozent einen Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule. Knapp 13 Prozent hatte eine Matura oder einen höheren Bildungsabschluss, in der Gesamtbevölkerung lag der Anteil mit 32 Prozent deutlich darüber.

In Ausbildung befanden sich zum Stichtag Ende 2022 rund 19.300 Personen, knapp 30 Prozent davon wurden entweder in Sonderschulen oder nach Sonderschullehrplan unterrichtet. Der Anteil an Sonderschülerinnen und Sonderschülern in der Gesamtbevölkerung lag in der Vergleichsgruppe bei nicht einmal einem Prozent. Einmal mehr zeigen die Daten außerdem große Unterschiede beim Sonderschulbesuch je nach Bundesland: So haben in Kärnten 15 Prozent der Personen in Ausbildung mit registrierter Behinderung eine Sonderschule besucht, in Salzburg und Vorarlberg unterdessen über 40 Prozent.

Große Unterschiede gibt es auch beim Besuch von Gymnasium und Berufsbildender Höherer Schule (BHS), die Besuchsquoten sind hier in der Gesamtbevölkerung doppelt bis dreimal so hoch wie unter Jugendlichen mit registrierter Behinderung. Vergleichsweise gering ist der Unterschied dagegen bei den Hochschulen: Während in der Gesamtbevölkerung Ende 2022 knapp 21 Prozent der Personen in Ausbildung an einer Hochschule studiert haben, waren es unter den Registrierten 15 Prozent. Ein erfolgreicher Abschluss scheint in dieser Gruppe allerdings deutlich seltener zu sein: So haben laut der Erhebung insgesamt 14 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren einen Hochschulabschluss als höchste abgeschlossene Ausbildung, in der Gruppe mit "registrierter Behinderung" hingegen nur etwas mehr als vier Prozent.

Der vom Sozialministerium beauftragte Band "Menschen mit Behinderungen in Österreich III" gehört zu einem Pilotprojekt, mit dem eine Dateninfrastruktur für regelmäßige Statistiken über Behinderung und Teilhabe aufgebaut werden soll. Durch diese sollen - wie zuletzt im Nationalen Aktionsplan Behinderung festgehalten - Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gemessen und politische Maßnahmen evaluiert werden können. Für die Analysen von Bildungsstand und Erwerbsstatus von Menschen mit registrierter Behinderung wurden erstmals Daten der Bundesverwaltung und des Zentralen Melderegisters mit Daten aus dem Bildungsstandregister, der Schul- und Hochschulstatistik und den Registerbasierten Erwerbsverläufen von Statistik Austria zusammengeführt. Die Statistik Austria schließe damit große Datenlücken, so Generaldirektor Tobias Thomas in einer Aussendung, "und schafft damit eine wesentliche Grundlage bildungs- und arbeitsmarktpolitischer Inklusionsmaßnahmen".

(S E R V I C E - https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Menschen_mit_Behinderungen_in_OEsterreich_III_20250213_BMSGPK.pdf)

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