von
Mit den Maßnahmen erwartet sich das Finanzministerium eine Konsolidierung von 0,9 Mrd. Euro im Jahr 2025 und 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2026 (nachzulesen unter https://go.apa.at/w0aquUSa). Ausreichen wird das bei weitem nicht: Gemäß dem EU-Konsolidierungspfad sollen heuer insgesamt mehr als 6,3 Mrd. Euro eingespart werden, im kommenden Jahr 8,7 Mrd. Euro. Im Rahmen des Doppelbudgets für heuer und nächstes Jahr, das wohl Ende April/Anfang Mai vorliegen dürfte, sollen daher weitere Maßnahmen wie etwa die Abschaffung des Klimabonus, Kürzungen bei Förderungen und Einsparungen in Ministerien umgesetzt werden.
Konkret sieht das sogenannte Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 unter anderem vor, die Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 1. April 2025 aufzuheben, wobei für vor dem 7. März abgeschlossene Verträge eine Übergangsregelung vorgesehen ist. Auch die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge soll ab Anfang April fallen. Außerdem wurde der Spitzensteuersatz von 55 Prozent um weitere vier Jahre - bis 2029 - verlängert und die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetten von zwei auf fünf Prozent der Wetteinsätze angehoben. Zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens wurde unter anderem eine Erhöhung der Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten auf 175 Euro je 1.000 Stück und eine stärkere Besteuerung von Tabak zum Erhitzen beschlossen.
Auch die Bildungskarenz in ihrer derzeitigen Form wurde mittels letztlich doch noch eingebrachtem Abänderungsantrag abgeschafft: Ab April gibt es kein Weiterbildungsgeld und kein Bildungsteilzeitgeld mehr. Für Bildungskarenzen, die bis 31. März begonnen haben oder bis 28. Februar vereinbart und spätestens am 31. Mai beginnen, gibt es eine Übergangsregelung. Eine Bildungskarenz oder -teilzeit ohne Geldbezüge kann weiterhin zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbart werden.
Geht es nach der Koalition, soll ab dem 1. Jänner 2026 eine Nachfolgeregelung in Kraft treten, die gezielt auf den Fachkräftebedarf des Wirtschaftsstandorts ausgerichtet ist, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) erklärte. Die Bildungskarenz inklusive Sozialversicherungsbeiträgen kostete der öffentlichen Hand im Vorjahr rund 640 Mio. Euro.
Abstand nahmen die Regierungsfraktionen von der von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) zunächst geplanten Sonderabgabe für Stromerzeuger, die am Donnerstag die Branche in Aufregung versetzt hatte. Stattdessen wurde der "Energiekrisenbeitrag" gegenüber den ursprünglichen Plänen verschärft. Die Erlösschwelle, ab der die "Übergewinne" abgeschöpft werden, liegt nun bei 90 Euro je Megawattstunde (bisher 120 Euro). Alles, was Energiekonzerne über diesen Wert hinaus pro Megawattstunde verdienen, wird mit 95 Prozent statt ursprünglich 90 versteuert. Für neue Anlagen wie Windparks liegt die Schwelle bei 100 Euro, der Steuersatz beträgt ebenfalls 95 Prozent. Der verlängerte Energiekrisenbeitrag gilt ab 1. April für alle Stromproduzenten, berechnet wird die Steuer rückwirkend für die Gewinne des gesamten Jahres.
In seiner Wortmeldung im Nationalrat ging Marterbauer auf den Konflikt mit den Stromerzeugern nicht weiter ein. "Budgetkonsolidierung ist für uns eine Notwendigkeit, weil sie gestalterische Spielräume eröffnet", meinte er nur ganz allgemein. Detaillierter zur Verlängerung des Energiekrisenbeitrags äußerte sich dann Staatssekretärin Elisabeth Zehetner-Piewald (ÖVP) in ihrer ersten Wortmeldung im Plenum. Der Beitrag bleibe bestehen, jährlich 200 Mio. Euro flössen dadurch ins Budget, ohne die Energiepreise zu erhöhen. Zudem blieben Investitionen in erneuerbare Energien steuerlich anrechenbar. Bei all dem werde die Versorgungssicherheit aufrechterhalten, "ohne zusätzliche Belastung der Verbraucher".
Daneben hat der Nationalrat (mit Stimmen der Koalition sowie der Grünen) auch das aktuell gültige Budgetprovisorium in ein gesetzliches umgewandelt, um mehr Flexibilität bis zum endgültigen Beschluss des im Laufe des Frühjahrs erwarteten Bundesfinanzgesetzes 2025 zu gewinnen. Vorläufig noch nicht berücksichtigt ist die neue Kompetenzverteilung innerhalb der Regierung, dafür ist ein weiterer Beschluss notwendig. Ein weiterer - einstimmiger - Beschluss betraf das Kreditdienstleister- und Kreditverkäufergesetz, mit dem ein effizienter Sekundärmarkt für "notleidende Kredite" in Europa etabliert werden soll.
Zuvor wurden mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ Familienleistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich (die am 4. März ausgelaufen waren) rückwirkend verlängert. Dies geschah allerdings nicht (wie vom Rat der Europäischen Union beschlossen) um ein Jahr, sondern nur bis 31. Oktober 2025. Begründung von ÖVP-Seite: Man will die außen- und sicherheitspolitische Situation regelmäßig einer Bewertung unterziehen.
Dem Verfassungsausschuss zugewiesen wurde ein Antrag der Grünen, mit dem der Vorsitz im Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus künftig nicht mehr automatisch dem Nationalratspräsidenten zukommen soll. Auch der Zweite oder Dritte Präsident soll dazu gewählt werden können. Stein des Anstoßes ist der aktuelle Nationalratspräsident und Burschenschafter Walter Rosenkranz (FPÖ, den die Grünen für untragbar im Nationalfonds-Vorsitz halten.
Die nächste reguläre Plenarsitzung des Nationalrats ist für den 26. März angesetzt.