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Nach Drohung gegen Wiener ORF-Zentrum U-Haft verhängt

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Die Drohung löste einen Großeinsatz der Polizei am Küniglberg aus
©APA/APA/MAX SLOVENCIK/MAX SLOVENCIK
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Nachdem ein 53-Jähriger Dienstagfrüh mit einem Klein-Lkw die Zufahrt zum ORF-Zentrum am Küniglberg in Wien-Hietzing blockiert und mit einer Bombe gedroht hatte, ist über den Mann die U-Haft verhängt worden. Das teilte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, am Mittwochnachmittag der APA mit. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen. Der Beschluss ist vorerst bis 9. April rechtswirksam.

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Die Polizei hatte den Mann nach der Festnahme zunächst aus sogenannten gesundheitlichen Gründen vorübergehend in ein Spital gebracht. Es dürfte Hinweise auf psychische Auffälligkeiten gegeben haben. Er wurde dann jedoch in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, auf APA-Anfrage erläuterte, geht die Anklagebehörde davon aus, dass der 53-Jährige erneut eine strafbare Handlung mit schweren Folgen begehen könnte. Daher wurde die Verhängung der U-Haft beantragt.

Ermittelt wird gegen den Mann wegen qualifizierter gefährlicher Drohung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung - er hatte den von ihm angemieteten Klein-Lkw in großen Lettern mit dem Schriftzug "Kullmann Wissen Wilton Klima-Wandel ade" verunstaltet. Wilton Kullmann war ein esoterischer Autor, der sich mit Naturheilkunde und Strahlen auseinandergesetzt hatte. Er veröffentlichte Bücher wie "Gottes Gestirnstrahlen lindern Schmerzen, heilen und verjüngen" oder "Die perfekte Hausentstörung: Kurzgefasste Fachkunde für Radiästheten".

Nach APA-Informationen soll der 53-Jährige in der Vergangenheit versucht haben, bei Klimaaktivisten anzudocken. Tätigkeiten bei organisierten Gruppen sind derzeit allerdings nicht belegt. Das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) ermittelt weiter zum Umfeld des Beschuldigten und Hintergründen der Tat. Möglicherweise wird die Staatsanwaltschaft noch einen psychiatrischen Sachverständigen beiziehen, um die Frage der Zurechnungsfähigkeit abklären zu lassen, wie Behördensprecherin Bussek darlegte.

Der Mann hatte im Dezember 2024 am Heldenplatz einen Lkw abgestellt, auf dem er mit an den Seitenwänden angebrachten Schriftzügen auf das Werk Wilton Kullmanns aufmerksam machte. Ein Verhalten, das gegen das Strafgesetzbuch verstoßen hätte, war ihm damals nicht nachzuweisen. Er wurde lediglich nach dem Verwaltungsstrafrecht bestraft, weil er den Lkw ohne eine entsprechende Lenkerberechtigung in Betrieb gesetzt und gefahren hatte.

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