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Die Grundsteuer ist eine wesentliche Einnahmequelle der Gemeinden. Jedoch wurden die Immobilien-Einheitswerte, nach denen die Grundsteuer berechnet wird, seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst. Die Kommunen fordern daher seit Jahren eine Anpassung. Im Regierungsprogramm findet sich dazu nichts. 2024 betrug das Steueraufkommen aus der Grundsteuer B (Steuer auf Grundstücke und Gebäude von Privatpersonen und Firmen) 792 Mio. Euro.
Im Fall einer Umstellung auf ein modifiziertes Bodenwertmodell, wie es das deutsche Bundesland Baden-Württemberg eingeführt hat, könnte ein bis zu viermal so hohes Steueraufkommen erzielt und gleichzeitig der Aufwand für die Gemeinden reduziert werden, argumentiert die Momentum-Ökonomin Barbara Schuster. Die Bewertung würde sich in dem Modell ausschließlich aus dem Bodenwert ergeben, unabhängig von den am Grundstück befindlichen Gebäuden.
Zur Berechnung würden Grundstücksfläche und Bodenrichtwert miteinander multipliziert. Besteuert würde der ermittelte Bodenwert mit einem Steuersatz von 1,3 Promille - Grundstücke, die der Wohn- oder Mischnutzung dienen, mit einem reduzierten Steuersatz von 0,91 Promille. Insgesamt könnten Gemeinden je nach Hebesätzen, wie sie es aktuell bei der Grundsteuer gibt, den Berechnungen zufolge zusammen jährlich bis zu 2,7 Milliarden Euro zusätzlich durch die Besteuerung von Grund und Boden lukrieren.