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Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Zulassung deutlich zu vereinfachen. Aufwendige Umwelt-Risikoprüfungen und Pflichten zur Nachverfolgbarkeit sollen dem Gesetzentwurf zufolge weitgehend entfallen, ausgenommen von den Plänen ist der Bioanbau.
Größter Streitpunkt unter den EU-Ländern war bisher, ob es Patente auf die Sorten aus neuen Gentechniken geben soll. Der polnische Vorsitz im Rat der 27 Mitgliedstaaten setzt mit seinen Kompromissvorschlag nun auf eine Datenbank, in der Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut hinterlegt werden sollen. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren.
Das Europaparlament hatte den Lockerungen der Gentechnik-Regeln bereits vor knapp einem Jahr grundsätzlich zugestimmt, zugleich aber ein grundsätzliches Verbot von Patenten auf gentechnisch veränderten Sorten gefordert. Strittig ist zudem, ob Produkte aus Gentechnik im Supermarkt weiterhin gekennzeichnet werden müssen: Anders als die EU-Staaten sprach sich das Parlament mit knapper Mehrheit dafür aus.
Die Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten dürften sich nun mehrere Monate hinziehen, weil die Positionen noch weit auseinander liegen. Die Mehrheit unter den 27 EU-Ländern fiel nach Diplomatenangaben am Freitag zudem knapp aus und könnte durch Zugeständnisse an die Forderungen des Parlaments ins Wanken geraten.
Der Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) ermöglicht präzise Eingriffe in die DNA einer Pflanze. Befürworter erhoffen sich durch die neuen Verfahren Pflanzensorten, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Zudem sollen schneller neue Sorten auf den Markt kommen.