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Als Redner auf der Kundgebung im Zentrum der Stadt wurden Le Pen, RN-Chef Jordan Bardella sowie RN-Vizepräsident Louis Aliot angekündigt. Die Befürchtung von Ausschreitungen bei der Kundgebung wiesen Le Pen und Bardella zurück. "Warum sollte ich Angst vor Ausschreitungen haben! Es gibt keinen Grund dafür. Das Signal, das wir aussenden, ist friedlich und demokratisch", sagte Le Pen der Zeitung. "Das Treffen am Sonntag ist kein Putsch, es ist Ausdruck der Demokratie", zitierte der Sender BFMTV Bardella.
Le Pen betonte unterdessen, sie wolle gegen das Kandidaturverbot mit allen Rechtsmitteln vorgehen. "Ich lasse das nicht mit mir machen", sagte sie der Zeitung "Le Parisien" vom Mittwoch. "Wir werden auch den Verfassungsrat anrufen", kündigte Le Pen an. Dieser solle prüfen, ob das sofort geltende Kandidaturverbot mit der in der Verfassung garantierten Freiheit der Wähler vereinbar sei, erklärte sie.
Sie werde außerdem einen Eilantrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellen, sagte die Politikerin. Dies sei möglich, weil das Urteil "nicht reparablen Schaden" nach sich ziehen könne. Beide Institutionen hatte Le Pen in der Vergangenheit häufig kritisiert.
Die Fraktionschefin des rechtspopulistischen RN in der französischen Nationalversammlung bekräftigte im Gespräch mit "Le Parisien" ihre Vorwürfe gegen die Richter, das Urteil gegen sie allein aus politischen Gründen verhängt zu haben. "Es ist kein Zufall, dass meine Kandidatur ausgeschlossen wird", sagte sie. "Die Eliten gewöhnen sich allmählich an die Tyrannei", fügte sie hinzu. Frankreich setze seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel, "indem eine Oppositionschefin, die in der öffentlichen Meinung die Favoritin ist, gehindert wird, bei Wahlen anzutreten", betonte sie.
Bereits am Vortag hatte Le Pen versucht, sich als Opfer darzustellen, und hatte - nicht den Tatsachen entsprechende - Parallelen zwischen sich und dem in Haft gestorbenen russischen Oppositionellen Alexej Nawalny sowie dem vor kurzem inhaftierten türkischen Oppositionsführer Ekrem İmamoğlu gezogen.
Diese Angriffsstrategie diene auch dazu, "von der eigentlichen Sache abzulenken, nämlich die Veruntreuung von gut vier Millionen Euro europäischer Steuergelder zugunsten ihrer Partei", schrieb die Zeitung "Le Monde". Sie führe eine "Kampagne mit Anklängen an (US-Präsident Donald) Trump".
Zu ihrem Arsenal zählt auch ein Gesetzesvorschlag, den der mit ihr verbündete Rechtsaußen-Abgeordnete Eric Ciotti am Vortag angekündigt hat. Er will die "sofortige Geltung" der Nichtwählbarkeit kippen, die das Pariser Strafgericht im Prozess gegen Le Pen am Montag verhängt hatte. Er begründete diesen Schritt damit, dass diese Maßnahme einer "politischen Todesstrafe" gleichkomme.
Der konservative Regionalpräsident Xavier Bertrand bezeichnete ein solches Ausnahmegesetz als "undenkbar". Damit würde sich die Nationalversammlung an die Stelle des Berufungsgerichts setzen und die "Justiz hintergehen", sagte er.
RN-Parteichef Bardella bezeichnete die für das Wochenende geplanten Proteste als Aktion zur "Verteidigung des Rechtsstaats". Le Pen will sich auf der Demonstration in Paris an ihre Anhänger wenden. Eine Petition zu ihren Gunsten haben nach Angaben ihrer Partei bereits 300.000 Menschen unterzeichnet. Zudem habe die Partei 10.000 neue Mitglieder verzeichnet, hieß es.
Die 56-Jährige darf nach dem am Montag verkündeten Urteil fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Eine vierjährige Haftstrafe und eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro sind durch das von ihr angestrengte Berufungsverfahren ausgesetzt. Gegen die Richterin, die das Urteil verhängte, gab es danach Morddrohungen, so dass sie unter Polizeischutz gestellt wurde.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten Le Pen und 23 weitere Angeklagte zwischen 2004 und 2016 systematisch die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten dafür genutzt, die Finanzen der Le-Pen-Partei zu sanieren. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf gut vier Millionen Euro beziffert.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron mahnte in der Kabinettssitzung am Mittwoch zum Respekt vor der "Unabhängigkeit der Justiz". Ansonsten habe jeder das Recht auf ein Berufungsverfahren, erklärte er, ohne näher auf den Fall Le Pen einzugehen.