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Keine Pflicht-Gesundheitstests für ältere Fahrzeuglenker

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Mitgliedsstaaten können aber bei Verlängerung Untersuchung verlangen
©APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER
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Gesundheitstests für ältere Lenkerinnen und Lenker sind auch mit der Reform der EU-Führerscheinregeln nicht verpflichtend. Anders als von der EU-Kommission vorgeschlagen, sieht eine Einigung zwischen Europaparlament und Mitgliedsländern aus der Nacht auf Dienstag diese nicht vor. Führerscheine sollen in Zukunft 15 anstatt bisher zehn Jahre gültig sein. Für Fahrerinnen und Fahrer über 65 kann die Gültigkeitsdauer verkürzt werden. Strengere Regeln gelten auch für junge Lenker.

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Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, die Fahrtauglichkeit der Fahrenden sowohl bei der Ausstellung als auch bei der Erneuerung des Führerscheins zu überprüfen. Bei der Verlängerung dürfen Länder eine ärztliche Untersuchung verlangen; sie ist aber nicht Pflicht. Gegen diese verpflichtende Prüfung hatten sich beide Verhandlungspartner bereits vor einem Jahr ausgesprochen. Somit obliegt eine solche Entscheidung weiterhin den einzelnen EU-Staaten.

"Es war an der Zeit, dass diese Führerscheinrichtlinie aktualisiert wurde. Die alte war schon über 20 Jahre alt, da war einiges aufgelaufen", so die Berichterstatterin des EU-Parlaments Jutta Paulus (Grüne) in einem Online-Pressegespräch am Dienstag. Es habe Harmonisierungs- und Modernisierungsbedarf bestanden. Dies sei gelungen:"Wir haben einiges vereinfacht." Der Führerschein kann beispielsweise künftig digital ausgestellt werden; dies sei "vor allem für die jüngere Generation, die alles auf dem Smartphone hat, günstig". Führerscheininhaber können aber trotzdem weiterhin einen physischen Ausweis beantragen.

Die Vorschrift, dass die ärztlichen Stellen den Führerscheinbehörden die Fahreignung der Lenkenden melden müssen (Weitergabe medizinischer Daten), wurde laut Einigung gestrichen. Die EU-Staaten dürfen sie aber national einführen. Die Überprüfung des Sehvermögens wird bei der Ausstellung des Führerscheins obligatorisch, bleibt aber bei der Erneuerung fakultativ. Die EU schreibt mit der Reform erstmals EU-weit eine Probezeit von zwei Jahren vor. Strengere Sanktionen drohen in dieser Probezeit bei Alkohol- oder Drogeneinfluss: Erstmals soll in allen EU-Ländern ein Blut-Alkoholspiegel von 0,0 Promille gelten.

Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für den Busführerschein von 24 auf 21 Jahre gesenkt, sofern der Antragsteller über eine Bescheinigung über die berufliche Eignung verfügt. EU-Länder dürfen 17-Jährigen das Führen eines Lkw oder Transporters auf ihrem Hoheitsgebiet nur noch in Begleitung eines erfahrenen Fahrers gestatten. Das Europaparlament und der Rat der EU-Staaten müssen die Gesetzesänderung jetzt noch final absegnen. Danach tritt sie nach einer Frist nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

"Wir konnten nach schwierigen und langen Verhandlungen durchsetzen, dass es keine unnötigen neuen Auflagen und Schikanen für den Erwerb und das Behalten des Führerscheins gibt. Zuletzt ist es gelungen, zu verhindern, dass andere Fraktionen verpflichtende Gesundheitschecks für alle Führerscheininhaber durchsetzen, die auch zum Führerscheinentzug führen hätten können", kommentierte Sophia Kircher, Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament und Vizevorsitzende des Verkehrsausschusses.

Auch Seniorenbundpräsidentin Ingrid Korosec erfreut diese Entscheidung laut Aussendung: "Der Kampf hat sich gelohnt. Das ist ein großer Erfolg gegen die Benachteiligung von Seniorinnen und Senioren. Es ist ein wichtiges Zeichen gegen Altersdiskriminierung. Fahrtauglichkeit ist eine Frage des individuellen Gesundheitszustandes, nicht des Alters."

Als "Meilenstein" bezeichnet ÖAMTC -Juristin Ursula Zelenka die Anhebung der Gewichtslimits für Führerscheine der Klasse B: "Es ist für das Freiwilligenwesen wie z.B. Rettungsdienste eine große Erleichterung, dass es nun unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lkw-Schein möglich ist, Fahrzeuge mit bis zu fünf Tonnen und schweren Anhängern zu lenken." Bei allen positiven Ergebnissen sieht die ÖAMTC-Expertin auch einen Wermutstropfen: "Leider wurde keine einheitliche Führerschein-Klasse für landwirtschaftliche Fahrzeuge geschaffen."

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